Zwei Terrorverdächtige in Deutschland verhaftet
Daniel P. und Harun Can A. sollen auf Internetseiten die Terrorgruppe al-Qaida unterstützt haben. Die Polizei führte Razzien in mehreren Bundesländern durch.
Der 26-jährige Daniel P. und der 23-jährigen Harun Can A. seien unter anderem dringend verdächtig, für mehrere deutschsprachige Internetseiten mit der Bezeichnung «Globale Islamische Medienfront» (GIMF) verantwortlich zu sein und damit die terroristischen Vereinigungen al-Qaida, al-Qaida im Zweistromland sowie Ansar Al Islam unterstützt und um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
Daniel P. wurde in Biberach an der Riss und Harun Can A. im ostwestfälischen Schlangen festgenommen. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen den 19 Jahre alten Deutschen Irfan P., der sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet. Im Rahmen der Razzien wurden bei den Festgenommenen und fünf weiteren Beschuldigten insgesamt zwölf Objekte in Augsburg, Biberach, Laupheim, Bremen, Lohmar, Weiden in der Oberpfalz, Schlangen und Düsseldorf durchsucht, darunter ein Vereinsheim in Bremen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, auf den Internetseiten der deutschsprachigen «GIMF» Videofilme, Botschaften und anderes Propagandamaterial mehrerer terroristischer Vereinigungen veröffentlicht sowie Propagandamaterial über Links zugänglich gemacht zu haben. Das Propagandamaterial habe «der Mobilisierung weiterer Sympathisanten und der Einschüchterung der westlichen Bevölkerung dienen» sollen, schrieb die Bundesanwaltschaft.
Videobotschaften brachten Fahnder auf die Spur
Die deutschsprachige «GIMF» war laut Mitteilung durch die bislang zweimalige Veröffentlichung von selbst erstellten Videobotschaften in deutscher Sprache in den öffentlichen Fokus gerückt. Darin seien die Regierungen von Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan aufgefordert worden.
Der Beschuldigte Daniel P. soll die ausländischen terroristischen Vereinigungen unterstützt haben, indem er in der Zeit von November 2006 bis November 2007 in insgesamt achtzehn Fällen auf den Internetseiten der «Globalen Islamischen Medienfront» Propagandamaterial dieser Vereinigungen weiterverbreitete, das auf die Einschüchterung und Demoralisierung des Gegners abzielte. Dem Beschuldigten Irfan P. wird dies in zehn, dem Beschuldigten Harun Can A. in vier Fällen zur Last gelegt.
Daniel P. und Harun Can A. sollen am (morgigen) Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
AP/sam
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