Tobi B. aus Rupperswil hat als 17-Jähriger im Jahr 2008 in einem Aarauer Sexsalon eine 40-jährige Prostituierte aus Deutschland brutal misshandelt, vergewaltigt und anschliessend erdrosselt. Nach Jugendstrafrecht wurde er zur damaligen Maximalstrafe von vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt sowie eine ambulante Behandlung wegen seiner psychischen Störung an.
Nach Verbüssung der vierjährigen Strafe 2012 wurde Tobi B. aber nicht entlassen. Er wurde weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg fürsorgerisch untergebracht. Es handelt sich dabei um keine Strafe, sondern um eine zivilrechtliche Massnahme. Diese wird angeordnet, wenn für eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet, die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. Sie dient dem Schutz der betroffenen Person sowie der Umgebung. Tobi B. leidet an einer psychischen Erkrankung in Form von sexuellem Sadismus. Es bestehe ein erhebliches Rückfallrisiko.
Lange Suche nach geeigneter Anstalt
Das Bundesgericht hielt das Familiengericht Lenzburg indes mehrmals an, eine geeignete psychiatrische Einrichtung für Tobi B. zu finden. Nachdem eine Vielzahl von Anfragen bei möglichen Institutionen erfolglos blieb, fand sich nun bei einer Institution im Kanton Zürich die Möglichkeit einer Anschlusslösung.
Wo der heute 27-jährige Mann in Zürich untergebracht wird, will eine Sprecherin der Aargauer Gerichte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Auch nicht, ob es sich um eine geschlossene oder offene Anstalt oder ein Heim handelt.