Sexboxen: Leupi bekommt Rückendeckung vom Bezirksrat
Der Polizeivorsteher wäre mit einer «flapsigen» Aussage im Anschluss an die Strichplatz-Abstimmung beinahe in die Zürcher Geschichte eingegangen.
Eine Nebenbemerkung, die der Grünen-Stadtrat Daniel Leupi an einer Medienkonferenz vom 11. März machte, führte zu einem Rekursverfahren, das erst gestern Donnerstag ein Ende fand.
Damals, im Anschluss an die Abstimmung über die geplanten Sexboxen in Zürich-Altstetten, meinte der Polizeivorsteher, dass der Service der Prostituierten nicht zwingend in den Boxen auf dem Areal vollzogen werden müsste. «Sexworkerinnen dürften mit ihren Kunden auch aus der Strichzone hinausfahren und das Geschäft ausserhalb des Areals erledigen, zum Beispiel auf einem Parkplatz im Auto irgendwo im Quartier», liess er sich damals im «Tages-Anzeiger» zitieren.