Expo-Beiz am Greifensee ist weiter umstritten
Der Verein Pro Schifflände Uster will wissen, wer die Bewilligung zur Aussteckung der «Rostlaube» erteilt hat.
Von Christian Brütsch Uster – Der Verein Pavillon Nouvel möchte das Restaurant, das an der Expo.02 an den Gestaden des Murtensees gestanden ist, auf der Surferwiese am Greifensee aufstellen. Schon ein erster Versuch, das «La Boîte», wie das Restaurant hiess, direkt am See zu erstellen, misslang. Unter der Gegnerschaft formierte sich auch der Verein Pro Schifflände, der mit aller Vehemenz gegen das Bauvorhaben kämpft und sich für eine Neugestaltung des Kiosks einsetzt. Auch jetzt opponiert er wieder. Nachdem nun das Nouvel-Gebäude an einem neuen Platz auf der Surferwiese ausgesteckt wurde (der TA berichtete), fragt sich der Verein, wer die Einwilligung dafür erteilt hat. Das Grundstück ist im Besitz des Kantons, und somit ist die Baudirektion von Regierungsrat Markus Kägi dafür zuständig. Der Ustermer Verein wendet sich per Einschreiben an Kägi. Darin schreiben sie, dass gemäss Planungs- und Baugesetz «ein Baugesuchsteller, der nicht Grundeigentümer ist, die Berechtigung zur Einreichung des Baugesuches» nachweisen müsse. Der Verein will nun erfahren, ob eine solche Berechtigung überhaupt vorliegt und wer diese Einwilligung erteilt hat.«Es wäre sehr störend, wenn irgendeine Stelle des Kantons Zürich dem Verein Pavillon Nouvel die Zustimmung zur Aussteckung gegeben hätte, weil damit der Kanton dadurch ganz eindeutig Partei für diese Seite nehmen würde», schreibt der Verein. Beim Kanton konnte über den Sachverhalt noch keine Auskunft gegeben werden.Der Verein Pro Schifflände, der das geplante Restaurant als Blechbau bezeichnet, ist schon im Frühling aktiv geworden. Ende März reichte er eine Einwendung zum kantonalen Richtplan ein. Darin fordert er, dass das «freie Gelände zwischen der heutigen Schifflände und der Aabach-Einmündung beim Aaspitz zwingend von jeglichen Bauten frei gehalten wird». Bei einem Erfolg könnte der Verein Pavillon Nouvel seine Pläne in Uster definitiv begraben.
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