Mordfall BoppelsenZürcher Anklage bezeichnet Berner als «gefährlichen Serienmörder»
Der Haupttäter im Mordfall Boppelsen soll verwahrt werden. Das fordert die Staatsanwältin vom Zürcher Obergericht. Denn: Das Rückfallrisiko sei hoch.

Der 31-jährige Hauptbeschuldigte im Doppelmord-Prozess am Zürcher Obergericht hat sich am Dienstag einmal mehr von seiner freundlichen Seite gezeigt. Die Staatsanwältin warnte davor, sich täuschen zu lassen. Der Berner sei ein gefährlicher Serienmörder.
Der Transportunternehmer aus Utzigen BE ist wegen zweifachen Mordes sowie einer ganzen Reihe weiterer Delikte angeklagt. Er hatte im Jahr 2016 zwei Männer getötet, indem er ihnen Mund und Nase mit Klebeband zuklebte und sie qualvoll ersticken liess.
Dabei ging es im einen Fall um 40'000 Franken Schulden aus Drogengeschäften, im anderen Fall um einen Occasions-Lastwagen, den er stehlen und weiterverkaufen wollte. Bei den Taten wurde er gemäss Anklage von seiner 30-jährigen Frau und einem befreundeten 38-jährigen Garagisten aus Solothurn unterstützt.
Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte den Hauptbeschuldigten im Dezember 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Von einer ordentlichen Verwahrung sah das Gericht damals jedoch ab.
Für die Staatsanwältin ein grober Fehler, den das Obergericht jetzt beheben soll. Der Mann müsse unbedingt verwahrt werden, weil er für die Öffentlichkeit ein unkalkulierbares Risiko darstelle.
«Töten macht ihm nichts aus»
«Wenn er irgendwann wieder freikommt, bleibt nichts anderes übrig als zu warten und zu hoffen, dass er nicht erneut tötet.» Töten mache ihm offensichtlich nichts aus. Für sie ist der freundlich und zurückhaltend wirkende Berner ein kaltblütiger und gefährlicher Serienmörder. Therapiefähig sei er nicht.
Als «sehr alarmierend» bezeichnete die Staatsanwältin zudem Drohbriefe, die der Hauptbeschuldigte von der Serben-Mafia erhalten haben will. In diesen Briefen wird auf drastische Art und Weise geschildert, wie seine Töchter als Racheaktion von Mafia-Leuten sexuell missbraucht und abgeschlachtet werden sollen.
«Diese Briefe hat er sich selber geschrieben, um die Verantwortung an den beiden Morden auf andere zu schieben.» Verstörend seien dabei insbesondere die sadistischen Phantasien, diese müssten bei der Frage nach der Verwahrung dringend berücksichtigt werden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg – wo er aktuell einsitzt – ermittelt inzwischen wegen Irreführung der Rechtspflege.
Mund und Nase zugeklebt
Die Verantwortung auf andere schieben – dieser Strategie blieb der Transportunternehmer auch am Dienstag treu. Er gab zwar zu, den zwei Opfern Mund und Nase zugeklebt zu haben. Aber nur, weil er von «serbischen Geschäftsleuten» dazu gezwungen worden sei.
Die Ermittler fanden jedoch schon während des Strafverfahrens keinerlei Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Der beschuldigte Mittäter, der Garagist aus dem Kanton Solothurn, bezeichnete die Mafia-Theorie auch als «kompletten Bullshit». Sogar seine eigene Ehefrau, die an den Tötungen beteiligt gewesen war, weiss nichts von serbischen Hintermännern.
Ehefrau transportierte den Anhänger
Auch für den Garagisten und die Ehefrau verlangt die Staatsanwältin lebenslange Freiheitsstrafen, jedoch ohne Verwahrung. Die Vorinstanz hatte den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Ehefrau und Mutter der zwei Töchter zu 11 Jahren verurteilt.
Die Staatsanwältin kritisierte, dass das Bezirksgericht die beiden lediglich als «Gehilfen» eingestuft habe. Dabei seien sie Mittäter. Der Hauptbeschuldigte habe «nur noch zum Klebeband greifen müssen».
So habe die Ehefrau etwa den Anhänger transportiert, auf den das eine Opfer dann gebunden worden sei. Der Garagist wiederum kaufte Messer, Kabelbinder und Handschuhe und half mit, die Opfer zu entführen und zu fesseln.
Leiche im Garten vergraben
Das erste Opfer wurde neben dem Wohnhaus des Ehepaars in Utzigen BE gefunden. Die beiden hatten den Serben, einen alten Schulkollegen des Hauptbeschuldigten, mit einem Bagger im Garten vergraben. Das zweite Opfer, das einen Occasions-Lastwagen verkaufen wollte, wurde nach dem Ersticken in Boppelsen ZH einen Abhang hinabgeworfen.
Das Trio flog auf, als ein Interessent für den Lastwagen erfuhr, dass dieser zuvor gestohlen worden war. Die Polizei entdeckte schliesslich die Leiche in Boppelsen und danach auch jene in Utzigen.
Die Anwälte der drei Beschuldigten werden am Mittwoch ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll am 22. Juni eröffnet werden.
SDA/oli
Fehler gefunden?Jetzt melden.