Zu viel Licht kann zur Plage werden
Das Bundesgericht sorgt mit einem Urteil gegen ein Haus in Möhlin für die Einschränkung einer allzu grosszügigen Weihnachtsbeleuchtung.

Ausgefallene Dekorationen wie hier an einem Haus in Buochs sorgen nicht bei allen für Wohlgefallen.
Keystone
Jetzt leuchten sie wieder überall – die Sterne, Lichtergirlanden, Weihnachtsmänner und Rentiere. Und an gewissen Orten wird mit der Beleuchtung derart übertrieben, dass Natur und Tierwelt schaden nehmen können. Doch nun hat das Bundesgericht einen Pflock eingeschlagen und in einem Fricktaler Fall die vom kantonalen Baudepartement verfügte Einschränkung des Lichtzaubers geschützt.