ZKB muss USA 100 Millionen Franken zahlen
Die Zürcher Kantonalbank einigt sich nach jahrelangem Steuerstreit mit dem US-Justizministerium.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat mit dem US-Justizministerium ein so genanntes Deferred Prosecution Agreement abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die ZKB zu einer Zahlung von 98,5 Millionen Dollar. Damit soll einerseits ein langjähriger Rechtsfall abgeschlossen und andererseits für die Mitarbeiter eine Zeit der Unsicherheit beendet werden. Die Bank geht davon aus, dass ein aktueller und ein inzwischen pensionierter Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der US-Steuerangelegenheit im Jahr 2012 angeklagt wurden, ihre Rechtsfälle ebenfalls bald abschliessen können.
Die Strafzahlung, die tiefer ausfällt als befürchtet – die Rede war von bis zu einer Milliarde Franken Bussgeld –, ist durch Rückstellungen gedeckt. «Die Zahlung an die US-Behörden hat keinen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis 2018», teilt die ZKB mit. Die Kapitalstärke der Bank bleibt erhalten und die Gewinnausschüttungen an Kanton und Gemeinden kann im gewohnten Rahmen durchgeführt werden, heisst es.
Jörg Müller-Ganz, Präsident des ZKB-Bankrats sagt: «Wir sind erleichtert, dass wir nach sieben Jahren die Untersuchung abschliessen konnten. Die nun erreichte Lösung zieht einen Schlussstrich unter dieses Verfahren.»
Kunden der UBS abgeworben
Die ZKB ist ins Visier der US-Steuerbehörden geraten, weil sie 2008 Kunden der UBS – in den Augen der USA Steuerbetrüger – übernommen hat. Als Staatsbank eine besonders brisante Angelegenheit. Nachdem es den Kunden bei der UBS nach 2008 zu heiss geworden war, transferierten sie ihr Geld zu anderen Banken. Die Berater der ZKB hätten sie in diesem Vorgehen bestätigt und ihnen versichert, bei der ZKB sei das Geld besser aufgehoben, weil diese in den Vereinigten Staaten keine Niederlassungen habe und daher durch die US-Justiz weniger erpressbar sei, behaupten die Amerikaner.
US-Gelder machten bei der ZKB im Durchschnitt weniger als 1 Prozent der gesamten verwalteten Vermögen aus, das heisst rund 1,8 Milliarden Franken. Kurz nachdem die UBS im Mai 2008 erstmals bekannt gab, dass sie ein Problem mit den US-Steuerbehörden habe, stoppte die ZKB die Eröffnung neuer US-Wertschriftendepots. Ab Herbst 2008 erfolgte eine weitere Verschärfung, im Sommer 2009 dann der Exit aus dem Wertschriftengeschäft für US-Kunden, und Ende 2011 mussten alle US-Kunden gehen.
Geld über externe Vermögensverwalter
So strikt man bei den direkten Kontoeröffnungen war, so nachsichtig war man, wenn das Geld über externe Vermögensverwalter hereinkam. Der grösste externe Vermögensverwalter, mit dem die ZKB geschäftete, war die Neue Zürcher Bank (NZB). Am meisten ehemalige UBS-Kunden kamen über externe Vermögensverwalter, das heisst konkret, sie hatten ihr Konto bei der inzwischen geschlossenen NZB, und die ZKB war nur Depotbank. Aus US-Sicht änderte das aber nichts, für deren Staatsanwälte leisteten die Zürcher Beihlilfe zur Steuerhinterziehung. Aus Schweizer Optik hingegen war das Handeln der ZKB nicht gesetzeswidrig.
In den letzten Jahren hat die Zürcher Kantonalbank laut eigenen Angaben aus der Vergangenheit gelernt. Seit 2009 setzt sie auf eine konsequent steuerkonforme Geschäftspolitik.
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