Zementfüllungen für Asylbewerber
Was ist dran am Vorwurf, dass sich Migranten die Zähne auf Staatskosten sanieren lassen?

Dass jeder zweite Asylbewerber in der Schweiz bleiben darf, lässt nicht nur die Sozialhilfekosten massiv ansteigen. Auch bei den Gesundheitskosten entstehen Bund, Kantonen und Gemeinden Mehrausgaben. Dazu gehören auch die Ausgaben für Zahnreparaturen. Denn viele der Migranten haben trotz ihres meist jungen Alters sehr schlechte Zähne. Vor allem auf sozialen Netzwerken kann man immer wieder lesen, dass sich Asylbewerber ihre Gebisse auf Kosten der Steuerzahler sanieren liessen. Was ist dran? «In einigen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als eine Totalprothese machen zu lassen», sagt Christoph Rüegg, Leiter Soziales bei der Zürcher Gemeinde Oberglatt. Kosten, die die öffentliche Hand trägt, da die Krankenkassen Zahnarztkosten nur in Ausnahmefällen übernehmen.
Wie hoch diese Kosten insgesamt sind, lässt sich jedoch – wie so vieles im Asylwesen – nicht beziffern. Beim Bund gibt es dazu keine Statistik, und nicht einmal die Kantone wissen in jedem Fall, wie viel sie für Zahnarztleistungen im Asylbereich ausgeben. So hat die zuständige Sicherheitsdirektion im Kanton Zürich, der am meisten Asylbewerber aufnehmen muss, nach eigenen Angabe keine Ahnung, wie hoch die Gesundheitskosten, geschweige denn die Zahnarztkosten sind.
Kosten sind «marginal»
Andere Kantone liefern auf Anfrage zwar Zahlen – allerdings für unterschiedliche Jahre. So zahlten die Berner Behörden für Zahnreparaturen bei Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen 2015 rund zwei Millionen Franken. Insgesamt war der Kanton in diesem Jahr für rund 15 000 Personen zuständig. Für 2016 liegen die Zahlen noch nicht vor. Im Baselbiet kostete die Zahnmedizin im Asylbereich 2016 rund 112 000 Franken, im Schnitt betreute der Kanton im selben Zeitraum 1200 Personen. Basel gab in den letzten drei Jahren insgesamt rund 355 000 Franken für zahnärztliche Behandlungen aus. Im selben Zeitraum war der Kanton im Schnitt jährlich für 1505 Personen zuständig. Zum Vergleich: Insgesamt gab Basel von 2014 bis 2016 rund 15,4 Millionen Franken für Krankenkassenprämien, Franchisen und Selbstbehalte im Asylbereich aus. Kosten, die in der Regel der Bund übernimmt.
Damit sind die Zahnarztkosten, die der Staat übernehmen muss, eher tief. Das sagt auch Christoph Rüegg: «Von den Personen, die wir betreuen, verursachen nur etwa zehn Prozent Zahnarztrechnungen von je mehreren tausend Franken.» Die Mehrheit habe zwar häufig schlechte Zähne, jedoch vergleichsweise günstig zu behebende Probleme wie etwa Karies. «Verglichen mit den übrigen Gesundheitskosten von etwa 400 Franken pro Monat und Person sind die Zahnkosten marginal.»
Dass die Ausgaben für Zahnreparaturen moderat ausfallen, liegt auch am tiefen Behandlungsstandard. Asylbewerber im Verfahren und jene, die einen negativen Asylentscheid haben, erhalten nur die nötigste Versorgung. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden in der Regel gleich behandelt wie Schweizer Sozialhilfeempfänger, für die generell ein tieferer Standard gilt als für Selbstzahler.
Die grosse Ausnahme im Migrationsbereich sind in der Regel schulpflichtige Kinder. «Ihre Behandlung soll derjenigen der übrigen Schulkinder angepasst und darauf ausgerichtet sein, dass keine Wachstumsstörungen auftreten», erklärt Brigitte Meyer, Generalsekretärin des Basler Sozialdepartementes. Dieser Behandlungsgrundsatz gelte allerdings nicht für die Kieferorthopädie.
Behandlung nur im Notfall
Im Asylbereich erklärten die angefragten Kantone, dass sie nur die Kosten für nicht aufschiebbare Massnahmen und Notfallbehandlungen übernähmen, «um den Patienten schmerzfrei und kaufähig zu machen». Was das in der Praxis heisst, zeigen folgende Beispiele aus der Liste der Behandlungsstandards des Berner Migrationsamtes. Danach werden die Kosten übernommen für «reine Schmerzbekämpfung mit einfachsten Mitteln, wie Ziehen des Zahnes oder Zementfüllung». Nicht erlaubt ist die Sanierung desolater Gebisse. «Bei Kauunfähigkeit erhält der Patient eine Prothese oder eine Teilprothese», kosmetische Behandlungen «dürfen in keinem Fall vorgenommen werden». In manchen Fällen übernehmen die Kantone jedoch die Kosten für prophylaktische Massnahmen wie den jährlichen Besuch bei der Dentalhygiene.
Um die Kosten tief zu halten, müssen die Zahnärzte ihre Leistungen zudem zum Sozialtarif abrechnen, der generell für Sozialhilfebezüger gilt. Das heisst, für einen Taxpunkt erhalten sie 3.10 Franken, was je nach Praxisstandort 50, 60 oder mehr Rappen unter dem üblichen Tarif ist.
Auch prüfen die angefragten Kantone, ob eine Behandlung wirklich nötig ist. In Basel ist laut Brigitte Meyer in jedem Fall eine Kostengutsprache der Sozialhilfe nötig. In Bern und im Baselbiet müssen die Zahnärzte bei den Behörden eine Offerte einreichen, falls die Behandlung 500 respektive 300 Franken übersteigt. Ein Vertrauenszahnarzt überprüft die Offerte, was oft eine Kostenreduktion zur Folge habe, wie der Baselbieter Asylkoordinator Rolf Rossi sagt. Allein 2015 hätten so Behandlungskosten von 48 000 Franken eingespart werden können.
«Selbstbehalt sollte möglich sein»
Auch wenn die Zahnarztkosten im Asylbereich tief sind, für den Oberglatter Sozialdienstleiter und Mitautoren des Standardwerks «Das Schweizerische Sozialhilferecht» ist dennoch stossend, dass Asylbewerber von den vollen Leistungen des Schweizer Gesundheitswesens profitierten, die in der Regel massiv über die Gewährung des lediglich medizinisch Notwendigen hinausgingen. «Mich stört, dass man diesen Klienten keinen Selbstbehalt verrechnen kann, selbst wenn sie die Zahnhygiene vernachlässigen.» Zumal eine hohe Zahnarztrechnung für Normalverdiener oft nur in Raten bezahlbar sei.
Wie die «Sonntags-Zeitung» gestützt auf Zahlen des Bundes berichtete, können sich Working Poor, also jene, deren Einkommen knapp über der Sozialhilfegrenze liegt, den Zahnarztbesuch oft gar nicht leisten: In der Schweiz verzichten jährlich 180 000 Personen aus Kostengründen auf nötige Zahnbehandlungen.
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