Wühltisch-Post über Köpfe der Empfänger hinweg
Die Post verweigert Betagten in Allschwil die Briefkastenzustellung. Jetzt schaltet sich Nationalrätin Daniela Schneeberger ein.

Müssen die Betagten im «Central – Haus für betreutes Wohnen» in Allschwil dulden, dass ihre Briefpost nicht im Briefkasten landet? Die Post in Allschwil sperrt sich dagegen, den Empfängern Krankenkassenrechnungen, Postkarten und Zeitungen in die vorgesehenen 34 Briefkästen der Liegenschaft Baslerstrasse 200 einzuwerfen, weil dort jeweils das Milchfach fehlt. Formal entsprechen die Briefkästen tatsächlich nicht den gesetzlichen Vorschriften; das Brieffach allerdings ist normgerecht gross (die BaZ berichtete), sodass im Grunde genommen eine ordentliche Briefzustellung stattfinden könnte.
Nun landen je nach Postbote die Briefbündel für die 34 Empfänger auf einem Wühltisch im Eingangsbereich vor dem «Café Central», wo sich die Betagten selber ihre Briefe suchen dürfen. Oder die Briefe werden, wie mit dem Hauseigentümer mittels eines «Verpflichtungsscheins» vereinbart, an der Rezeption des im Haus domizilierten Fitnesscenters abgegeben. Die Angestellten des «Central Training & Therapie» haben sich grundsätzlich bereit erklärt, die Postarbeit zu übernehmen, die Briefe zu sortieren und den Betagten in den Briefkasten zu werfen.
Wird das Postgeheimnis verletzt?
Theoretisch könnte das Fitnesscenter-Personal, beziehungsweise der Hausbesitzer nun ein Profil der Hausbewohner erstellen: Wer wird betrieben? Wer hat wann Angehörige verloren? Wer erhält von welcher Krankenkasse häufig Rechnungen? Nicht, dass die Angestellten oder der Hausverwalter Leon Van der Merwe dies tun oder missbrauchen würde. Aber die BaZ stellte der Post die Grundsatzfrage, ob mit einer solchen Regelung nicht das Post- und Briefgeheimnis verletzt werde, wenn die Feinzustellung von Privaten vorgenommen würde.
Die Mediensprecher des Staatsbetriebs haben die Frage zunächst nicht beantwortet, obschon sie an ihrer Sitzung darüber hinaus die Frage aufgeworfen hatten, wie die Einhaltung des Postgeheimnisses letztlich auch sichergestellt und kontrolliert werden könnte. Man entschied sich zunächst, der BaZ keine Antwort zu geben, weil sich «der Fall in Basel» zu einem schweizweiten Thema entwickeln könnte.
Mit dieser Zustellungsart dürfte sich der gelbe Riese nach dem Postauto-Skandal in ein weiteres gröberes Problem hineinmanövriert haben. So schreibt ein Leser: «Dieselbe Bescherung im Alters- und Pflegeheim Langmatten in Binningen. Die Post aller Insassen lag auf dem geschlossenen Schalter der Verwaltung, zugänglich für jeden. So geht das nicht und dies, obwohl es auch dort eine übersichtliche Briefkastenanlage gibt. Es ist schon mehr als einmal passiert, dass Post fehlte.»
Inzwischen hat die BaZ nachgebohrt und um die gesetzlichen Grundlagen gebeten. Die Post stützt sich in ihren Antworten nicht auf Paragrafen ab, die eine Delegierung des Postauftrages an Private explizit regeln würden. Vielmehr lassen die vorliegenden Antworten des Staatsbetriebs annehmen, dass das Unternehmen im Graubereich arbeitet. «Der Hausbesitzer Leon Van der Merwe hat sich verpflichtet, die von der Post gestellten Auflagen zu erfüllen unter Einbezug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post», rechtfertigt sich der Mediendienst der Post und schreibt weiter: «Mit der Übergabe der entsprechenden Sendung an die Institution oder den von ihr Bevollmächtigten endet damit die Transportleistung und die Verantwortlichkeit der Post. Entsprechend liegt keine Verletzung des Postgeheimnisses vor.»
Grobe Versäumnisse der Post
Damit macht es sich die Post zu einfach. Wie Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht von der Universität Basel sagt, müsste die Post mit den Adressaten – den Empfängern – reden und nicht mit dem Hausmeister. Dies sei der offensichtlichste Fehler. «Die Post müsste die Betroffenen anhören und einen Entscheid fällen. Dieser muss jedem einzelnen Betroffenen mitgeteilt werden, und er muss das Postgeheimnis wahren.» In diesem Entscheid müsste auch mitgeteilt werden, wie der zum Briefkasten alternative Standort ausgestaltet ist.
Die Kontaktaufnahme mit den Empfängern, wie es im Postgesetz heisst, hat die Post unterlassen und nur mit Hausbesitzer Leon van der Merwe Kontakt aufgenommen. Der Mediendienst schreibt: «Abklärungen sollen Aufschluss darüber geben, ob der Besitzer die mit der Post unterschriebene Vereinbarung einhält und das Postgeheimnis gewährleistet ist.»
Ob mit der Delegation des Postauftrages an eine Privatperson das Postgeheimnis verletzt sei, ist eine schwierige Frage. Den Auftrag der Grundversorgung hat die Post bislang mit Konzerngesellschaften geregelt, nicht aber mit Privaten, weiss Schefer und sagt nach Prüfung der Antworten der Post zur Verletzung des Postgeheimnisses: «Die Antwort der Post lässt rechtliche Fragen offen, die näher abzuklären wären.»
Mögliches Thema im Nationalrat
Von der Geschichte hat indessen auch die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger erfahren. «Ich nehme mich der Sache an», bestätigt sie kurz und bündig. Sie werde noch entsprechend dokumentiert.
Möglich wäre, dass sie einen Vorstoss zur Änderung des Postgesetzes einreichen könnte, damit die Post künftig auch verpflichtet wird, Briefkästen ohne Milchfach zu bedienen. In Österreich wird das seit 2004 praktiziert.
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