Unklare Vorteile für Stromkunden
Haushalte und Gewerbetreibende sollen den Stromanbieter ab 2018 frei wählen können. Experten zweifeln allerdings an der Wirksamkeit des Wettbewerbs.

Der Bundesrat hat sich die freie Wahl des Stromanbieters wie folgt gedacht: Ab August 2017 publizieren alle Lieferanten schweizweit ihre Preise. Diese gelten ein Jahr lang. Haushalte und Firmen, die bis heute nicht die freie Wahl hatten, werden künftig die Preise vergleichen, etwa im Internet. Bei Unterschieden werden sie ihrem bisherigen Stromwerk mit einer Frist von zwei Monaten den Vertrag kündigen und den Strombezug fürs Folgejahr zu einem tieferen Tarif vereinbaren. Die Möglichkeit zu wechseln bestünde jedes Jahr, «so wie bei den Verträgen mit den Krankenkassen», erklärte Energieministerin Doris Leuthard gestern bei der Vorstellung der bundesrätlichen Vorlage.