Das droht, wenn man die Steuererklärung zu spät einreicht
Wer den Stichtag nicht einhalten kann, sollte die Frist rechtzeitig erstrecken lassen.

Für meisten Angestellten läuft derzeit die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ab. In Zürich, Basel-Stadt und Baselland müssen die Steuerpflichtigen ihre Angaben offiziell bis 31. März abliefern, in Bern ist die Frist schon am 15. März abgelaufen. In der Regel ist es aber kein Problem, wenn die Frist nur knapp verpasst wird. Denn bis die Behörden Mahnungen verschicken, kann es je nach Wohnort noch einige Wochen dauern.