Berufsverbot für ehemalige KPT-Verwaltungsräten Bosch und Liechti Finma zieht wegen Pflichtverletzungen auch Mandatshonorare ein
Der geplanten Rückkauf von Aktien bei der schliesslich gescheiterten Fusion der Krankenkassen KPT und Sanitas hat ein Nachspiel für die damaligen KPT-Verwaltungsräte Walter Bosch und Bernhard Liechti: Die Eidg.
Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihnen für vier Jahre ein Berufsverbot auferlegt. Gemäss Finma-Communiqué vom Mittwoch wird den beiden schwere Pflichtverletzung zur Last gelegt. Sie hätten bei der Festsetzung des Aktienpreises sowie bei Zahlungen aus Mandatverträgen an Verwaltungsräte die Regeln zum Umgang mit Interessenskonflikten unzureichend beachtet. Neben dem vierjährigen Verbot von Tätigkeiten in leitender Stellung im Finanzbereich müssen Bosch und Liechti auch ihre Bezüge aus den Mandatsverträgen mit der KPT seit dem Jahr 2009 abliefern. In ersten Stellungnahmen wehren sich Bosch und Liechti gegen die Vorwürfe - sie kündigten an, die Verfügung der Finma beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Neben dem Berufsverbot und dem Einzug der Mandatshonorare ordnete die Finma zudem die Suspendierung dreier weiterer in die damaligen Vorgänge involvierter Verwaltungsratsmitglieder an. Zudem wird die Finma eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung einreichen. Bis zur Neubestellung des Verwaltungsrates der KPT setzt die Finma einen Beauftragten mit Organstellung ein, der die KPT führen soll.
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