Wird die Gewissensprüfung sogar wieder eingeführt?
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will die Hürden für den Zivildienst wieder anheben. Das grosse Interesse am Zivildienst stelle die Wehrpflicht in Frage.

Mit je 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die Kommission zwei parlamentarischen Initiativen zu, wie SIK-Präsident Jakob Büchler (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Die eine verlangt eine Gesetzesrevision, die andere die Wiedereinführung der Gewissensprüfung.
Grund ist das grosse Interesse am Zivildienst. Es würden mehr Gesuche gestellt als erwartet, sagte Büchler. Dies stelle aus Sicht der Kommissionsmehrheit die allgemeine Wehrpflicht in Frage. Die Messlatte für den Zivildienst sei zu tief.
Gewissensprüfung erst seit dem 1. April 2009 abgeschafft
Die SIK des Nationalrats hat damit eine andere Haltung eingenommen als ihre ständerätliche Schwesterkommission. Diese hatte sich vergangene Woche gegen eine Gesetzesrevision ausgesprochen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre die Revision verfrüht, hielt sie fest. Das neue Gesetz sei noch nicht lange in Kraft.
Seit dem 1. April 2009 müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur den Tatbeweis erbringen, also bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee. Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung stiegen die Gesuche um Zivildienst von vorher jährlich 1800 auf rund 8500. Das Parlament zeigte sich beunruhigt über die steigende Zahl der Zivildienstgesuche. Beide Räte verlangten darum eine Revision des Zivildienstgesetzes.
SDA/mt
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