Wird das Bankgeheimnis verletzt?
Die UBS muss die Namen von US-Kunden preisgeben, die von der Bank Wegelin betreut wurden. Das sei nicht zu vergleichen mit dem Fall UBS von 2009, heisst es in Bundesbern.

Die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) wurde gestern von einem Gericht ermächtigt, von der UBS die Preisgabe von Kundendaten zu verlangen. Dabei handelt es sich um ehemalige Kunden der Bank Wegelin, die über ein Korrespondenzkonto bei der UBS an ihr Geld gelangten. Damit die undeklarierten Konten von Wegelin-Kunden in den USA nicht aufflogen, organisierte Wegelin Überweisungen aus der Schweiz über ein Korrespondenzkonto bei der UBS in den USA.