Wird Assange mit einem Spionagegesetz von 1917 angeklagt?
Die amerikanische Regierung prüft, den Wikileaks-Mitbegründer mit einem Spionage-Gesetz aus dem Jahr 1917 zu belangen – doch das könnte auch in einer Blamage enden.

Noch kämpft Julian Assange gegen seine Auslieferung nach Schweden wegen ihm zur Last gelegten Sexualdelikten, doch die USA suchen längst nach Wegen, den Wikileaks-Gründer wegen Geheimnisverrats vor Gericht zu stellen. Am Donnerstag fand dazu in Washington eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses statt. Die zeigte: Einfach wird das Vorgehen gegen den 39-jährigen Australier nicht.
Kopfzerbrechen über eine Klage
Nach der Veröffentlichung von US-Dokumenten zu Afghanistan und dem Irak hat Wikileaks die Weltmacht zuletzt mit der Enthüllung von Depeschen aus Washingtons Botschaften rund um den Globus zum Gespött gemacht. Assange wurde daraufhin als «Verräter» und «Terrorist» beschimpft, über Parteigrenzen hinweg forderten Politiker seinen Kopf. Doch Assange wegen «Terrorismus» den Prozess zu machen, wie es unter anderem ultrakonservative Republikaner fordern, dürfte kaum aussichtsreich sein.
Deshalb prüft die Regierung, das Spionagegesetz von 1917 gegen Assange einzusetzen. Doch bei der Anhörung verwiesen Experten darauf, dass das aus der Zeit des Ersten Weltkriegs stammende Gesetz auf klassische Spionagefälle gemünzt ist. Es habe «Formulierungsfehler» und benutzte «Worte, die keine unmittelbar erkennbare Bedeutung» hätten, sagte der Strafrechtler Abbe Lowell vor den Abgeordneten. Um auf den Fall Assange angewendet werden zu können, bedürfe es der Anpassung oder Überholung.
Oder doch wegen Anstiftung vor Gericht?
Der Rechtsanwalt Kenneth Wainstein verwies darüber hinaus auf die Risiken, die mit dem zuletzt im Zweiten Weltkrieg geltend gemachten Gesetz verbunden seien. Wegen des Rechts auf freie Meinungsäusserung, das in der US-Verfassung garantiert ist, stehe für die Regierung viel auf dem Spiel. Noch nie sei eine Medienorganisation «wegen Enthüllungsvorwürfen vor Gericht gebracht» worden.
Die «New York Times» berichtete unterdessen, im Justizministerium gebe es zusätzliche Überlegungen. Gegen Assange könnte demnach Anklage erhoben werden, weil er den US-Obergefreiten Bradley Manning dazu angestiftet oder ihm sogar aktiv dabei geholfen habe, vertrauliche Daten von einem Regierungscomputer herunterzuladen und an Wikileaks weiterzuleiten. Manning gilt als eigentliche Quelle der jüngsten Wikileaks-Enthüllungen und befindet sich in einem US-Militärgefängnis in Haft. Wegen Geheimnisverrats drohen ihm mehr als 50 Jahre Haft.
AFP/raa
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