«Wir haben nicht gedroht»
EU-Botschafter Michael Reiterer nimmt die harsche EU-Kritik von Bundespräsidentin Calmy-Rey gelassen.

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey hat am Wochenende die EU scharf angegriffen. Die EU verhalte sich in den Verhandlungen über weitere bilaterale Abkommen passiv. «Diese Passivität der EU ärgert mich», sagte Calmy-Rey der «SonntagsZeitung». Die EU fordere die automatische Übernahme von EU-Recht, was für die Schweiz undenkbar sei. Die Schweiz werde an ihren direktdemokratischen Entscheidungsprozessen festhalten. «Mit der derzeitigen Haltung der EU kann nichts Positives herauskommen», sagte Calmy-Rey. Zu den Vorwürfen hat Michael Reiterer, der EU-Botschafter in Bern, gestern Stellung genommen:
Waren Sie überrascht vom Ton der Bundespräsidentin? Ich war insofern überrascht, als es dafür keinen mir bekannten Anlass gibt. Aber dass in der Schweiz Wahlkampf ist, hat sich bis Brüssel herumgesprochen.
Vielleicht war die scharfe Kritik von Micheline Calmy-Rey aber nicht nur innenpolitisch, sondern auch verhandlungstaktisch motiviert. Wo stehen die Verhandlungen der Schweiz mit der EU über weitere bilaterale Abkommen? Die Gespräche finden etwa alle sechs Wochen statt, das letzte Treffen war vor rund vier Wochen. Seit der Bundesrat durch zwei externe Rechtsexperten abklären lässt, wie die Schweiz künftig EU-Recht übernehmen könnte, warten wir ab. Ich möchte betonen, dass es nur um das EU-Recht zum Binnenmarkt geht. Und die Schweiz muss dieses nur dort übernehmen, wo sie am Binnenmarkt beteiligt ist. Wo es kein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gibt, muss sie kein EU-Recht übernehmen.
Gab es in der letzten Verhandlungsrunde keinen Anlass für die harsche Kritik von Frau Calmy-Rey? Nein, wir haben mit nichts gedroht, nichts gemacht. Wir haben gesagt, dass wir warten. Vielleicht ist das das Ungewohnte.
Die Aussenministerin kritisiert, dass die EU keine Paketlösung mehr wolle, welche ein ausgewogenes Verhandlungsresultat bei den angestrebten neuen Abkommen garantiert. Stimmt das? Die institutionellen Probleme zur Übernahme und homogenen Anwendung des EU-Rechts sind zuerst zu lösen. Es hat keinen Sinn, das mit anderen Bereichen zu vermengen. Hier geht es um grundsätzliche Fragen. Aber wir haben immer erklärt, dass danach zu allen anderen anstehenden Fragen Vertragsabschlüsse möglich sind.
Gibt es einen Zeitrahmen, in dem Sie die Frage der Rechtsübernahme mit der Schweiz klären wollen? Nein, wir sind offen und geduldig.
Was erwarten Sie jetzt von der Schweiz konkret?
ir erwarten Lösungsvorschläge, die in das politische System der Schweiz passen. Wir haben die Schweizer Souveränität immer respektiert. Und wir nahmen auch in der Vergangenheit Rücksicht – etwa als in der Schweiz das Referendum gegen die biometrischen Pässe ergriffen wurde. Da gaben wir der Schweiz zwei Jahre Zeit zur Einführung der biometrischen Pässe. Die EU hat mehrfach erklärt: Wir warten in aller Freundlichkeit auf die Vorschläge der Schweiz.
Frau Calmy-Rey sagt, die Schweiz habe der EU Vorschläge gemacht. Es hat letztes Jahr eine Studie zu diesen institutionellen Fragen von Avenir Suisse gegeben; die Kantone nahmen Stellung, ebenso der Bundesrat. Aber das alles blieb bisher eher im Allgemeinen.
Es gibt also keine Verhandlungen über ein Strommarkt- oder Agrarabkommen, bevor die Übernahme des EU-Rechts geklärt ist? Nein, so ist es nicht. Es können durchaus technische Gespräche und Abklärungen stattfinden. Aber es ist kein Abschluss von neuen Verträgen in binnenmarktrelevanten Dossiers möglich ohne eine Lösung der institutionellen Fragen.
Möglichweise ist aber das Interesse einzelner EU-Mitgliedsstaaten – etwa Deutschlands – an einem Strommarktabkommen mit der Schweiz grösser als an der Klärung von institutionellen Fragen. Es gibt einen EU-Binnenmarkt für Elektrizität. Da haben einzelne Mitgliedsstaaten nur begrenzte Möglichkeiten. Die Regeln für den Marktzutritt gelten für alle. Wenn es um den Zutritt zum Binnenmarkt geht, fällt das in die Zuständigkeit der EU-Kommission.
Sie kennen die Feinheiten des politischen Systems der Schweiz wie kaum jemand in Brüssel. Ist die Übernahme von EU-Recht überhaupt vereinbar mit der direkten Demokratie der Schweiz? Weil ich die Diskussion in der Schweiz verfolge, kann ich mir da schon Lösungsmodelle vorstellen. Da ich mich nicht in die schweizerische Innenpolitik einmische, ist es jedoch nicht an mir, gute Ratschläge zu geben.
Sie sagen, dass die Schweiz souverän bleibe und jederzeit die Übernahme von EU-Recht ablehnen könne. Allerdings müsse sie die Konsequenzen tragen. Denken Sie an die Kündigung der bilateralen Verträge? Ich will nichts ausschliessen, aber für konkrete Aussagen ist es zu früh. Klar ist, dass es eine gewisse Verhältnismässigkeit geben soll. Das ist ein Grundsatz der internationalen Beziehungen. Aber wenn jemand in gewissen Bereichen das EU-Recht des Binnenmarktes nicht übernehmen will, dann wird das Konsequenzen für seine Teilnahme an diesem Binnenmarkt haben.
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