Vor einigen Tagen hat das Bundesamt für Statistik die neuesten Zahlen zu den Gesundheitskosten veröffentlicht. 82,5 Milliarden Franken kostete das Schweizer Gesundheitssystem im Jahr 2017. Tendenz steigend. Viele regen sich über diese hohen Kosten auf und fordern Massnahmen. Und mindestens ebenso viele zittern bereits, ob die nächste Prämienerhöhung ihr monatliches Budget sprengen wird. Sparen sollte man nicht bei jenen, die Behandlungen brauchen. Wer krank ist, der soll die wirkungsvollste Therapie bezahlt bekommen. Sparen könnte man jedoch, indem man bei der Prävention auf einfache, wirkungsvolle Mittel setzt, wie beispielsweise gesetzliche Regeln für den Zuckergehalt von Lebensmitteln und die klare Kennzeichnung im Laden.
Für die meisten Genussmittel gibt es klare Regeln. Wieso nicht auch für den Zucker?
In der Ernährung gibt es viele Trends, und Studien sind in diesem Bereich schwierig, weil sich die Forscher meist nur auf unzuverlässige Befragungen stützen können. In einem Punkt ist sich die Forschung trotzdem sehr einig: Viel Zucker ist für niemanden gesund. Hoher Zuckerkonsum führt zu Übergewicht, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In der Schweiz sind 42 Prozent der Menschen übergewichtig. Der Anteil der Übergewichtigen hat sich seit 1992 verdoppelt. Elf Prozent der über 65-Jährigen leiden an Diabetes 2. Die Folgen des Übergewichts kosten pro Jahr acht Milliarden Franken.
Da ist es unverständlich, dass die Politiker vor gesetzlichen Regelungen, wie sie die Ärzte fordern, zurückschrecken. Selbstkontrolle ist etwas Schönes, nur hat sie es meist schwer, wenn sie wirtschaftlichen Interessen in die Quere kommt. Zucker ist ein Genussmittel oder, wie manche auch sagen, ein Suchtmittel. Bei anderen Genussmitteln, die der Gesundheit schaden können, gibt es klare Regeln. Beispielsweise ist vorgeschrieben, wie hoch der Nikotingehalt im Rauch einer Zigarette sein darf, und auf der Packung warnt man die Raucher vor einem frühzeitigen Tod. Warum sollte man also nicht festlegen, wie viel Gramm Zucker in einem Deziliter Süssgetränk enthalten sein darf, und das auch auf den Flaschen deutlich kennzeichnen?
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Wir brauchen gesetzliche Regeln zum Zucker
Der Bund setzt beim Zucker in Softdrinks auf Selbstkontrolle. Gesetzliche Vorgaben und Deklarationspflicht wären vielversprechender.