Winterthurer Jihad-Reisende muss in Gefängnis
Mit ihrem vierjährigen Sohn wollte eine Winterthurerin unter dem IS-Regime leben. Das Bundestrafgericht verurteilte sie nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe.

Eine Schweizerin, die 2015 mit ihrem damals vierjährigen Sohn nach Syrien reisen wollte, um sich der Terrororganisation IS anzuschliessen, muss ins Gefängnis. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte sie am Freitag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Die junge Frau im Hidschab verweigerte während des Prozesses vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona immer wieder die Antworten auf Fragen des Richters Stefan Heimgartner zu ihrem Leben und zu ihrer Motivation, sich unter das Gesetz des IS begeben zu wollen. Sie habe alles bereits erzählt, es noch einmal zu wiederholen, bringe nichts, sagte die Konvertitin. Zudem möchte sie nicht, dass ihr Privatleben danach in der Öffentlichkeit erneut ausgebreitet werde.
Die Winterthurerin mit einer kaufmännischen Berufsausbildung und einem Bachelor in Betriebswirtschaft hatte seit 2010 mit ihrem ägyptischen Ehemann in Kairo gelebt, wo auch 2011 ihr Sohn zur Welt kam. Die Ehe war jedoch, wie sie am Prozess sagte, schon sehr bald zerrüttet.
Ihr eigenes Leben bewegte sich zwischen Nachbarn und der Familie ihres Mannes, später, als der Sohn im Kindergarten war, beschäftigte sie sich zuhause mit Handarbeiten. Sie und ihr Mann seien sich fremd geworden, dann gab es bald auch eine andere Frau.
Sie begann sich immer mehr mit dem Islam und dessen Regeln auseinanderzusetzen und wurde zusehends radikaler in ihren Überzeugungen. Schliesslich fasste sie dann der Plan zur heimlichen Reise mit ihrem kleinen Sohn nach Rakka in Syrien.
Probezeit von drei Jahren
Die 31-Jährige wurde nun wegen der versuchten Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Quaida» und «Islamischer Staat», sowie verwandter Organisationen für schuldig gesprochen. Sechs der 18 Monate muss sie im Gefängnis absitzen, 12 Monate werden bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Während dieser Zeit muss sich die Verurteilte psychologischer Betreuung unterziehen. Ausserdem werden ihr die Verfahrenskosten von 5000 Franken sowie die Anwaltskosten in der Höhe von 10'700 Franken auferlegt.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt gefordert. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des IS zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden, sagte die Bundesanwältin beim Prozess. Ausserdem habe die Frau das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste. Sie habe aber auch die IS-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe.
Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen. Eine «Tatnähe» ihres Handelns zu den verbrecherischen Aktivitäten des IS sei unhaltbar.
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