Brisante Dokumente aus beiden BaselWillkür auf dem Gesundheitsamt
Obwohl sie alle staatlichen Anforderungen erfüllen, verbieten Basler und Baselbieter Behörden den Privatkliniken, Operationen durchzuführen. Warum das juristisch heikel ist – und dem Prämienzahler schadet.

Ein langwieriges Verfahren vor Bundesgericht ist absehbar: Der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und sein Baselbieter Amtskollege Thomas Weber gehen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Spitäler gegen private Anbieter vor – und zwar forsch. Dokumente der Gesundheitsbehörden, die der BaZ vorliegen, fördern Brisantes zutage: Privatkliniken werden Bewilligungen für Eingriffe entzogen, obwohl sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Das sieht nach Willkür aus. Die Behörden verteidigen ihr Vorgehen.