Wie Swiss die Passagierrechte aushöhlt
Um bei annullierten oder verspäteten Flügen keine Entschädigungen an die Passagiere zahlen zu müssen, geht die Fluggesellschaft Swiss an rechtliche Grenzen – und teilweise darüber hinaus.

Wenn sich Flüge stark verspäten, überbucht sind oder annulliert werden, haben Passagiere bis zu 600 Euro zugut. So steht es in der EU-Verordnung über die Fluggastrechte, welche die Schweiz im Rahmen des Luftverkehrsabkommens übernommen hat. Doch viele Airlines wehren sich vehement gegen solche Entschädigungen – unter ihnen auch die Fluggesellschaft Swiss. Sie stellt sich etwa auf den Standpunkt, die Verordnung gelte nur für Flüge zwischen der Schweiz und der EU, nicht aber für Flüge in andere Länder.