Wie könnte die Schweiz gegen Libyen vorgehen?
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey prüft rechtliche Schritte gegen Libyen. Eine Rechtsprofessorin beurteilt die Erfolgschancen der Schweiz.

Nach der Heimreise von Max Göldi schliesst die Schweiz ein rechtliches Vorgehen gegen Libyen nicht aus. Wo könnte sie ihre Anliegen deponieren? In erster Linie bieten sich zwei Gremien der UNO an: der Menschenrechtsrat und der Menschenrechtsausschuss. Die Schweiz und Libyen sind Mitglieder des Menschenrechtsrates, im Menschenrechtsausschuss nimmt mit Helen Keller eine Schweizer Expertin Einsitz. Diese Gremien könnten zum Forum werden, um die Behandlung der beiden Schweizer Rachid Hamdani und Max Göldi durch die libyschen Behörden zu thematisieren. In beiden Gremien sind bereits Diskussionen über die Menschenrechtssituation in Libyen traktandiert.