Gesetz ist Gesetz ist GesetzWie es mit den Todesanzeigen weitergeht
Emanuel Trueb, Leiter der Stadtgärtnerei und damit auch für die Friedhöfe und Bestattungen zuständig, beantwortet fünf Fragen der BaZ.

Da die amtlichen Todesanzeigen wegen des neuen Bestattungsgesetzes per 1. April vonseiten Kanton nur noch im Internet publiziert werden, wollten wir von Emanuel Trueb, Leiter der Stadtgärtnerei, gerne ein paar weiterführende Informationen.
Folgende fünf Fragen haben wir ihm gestellt:
1. Wer hat das neue Bestattungsgesetz ausgearbeitet?
2. Wie gross ist der Aufwand, die Todesanzeigen an die Medien weiterzuleiten?
3. In der Medienmitteilung vom 2.3. wird mit keinem Wort auf den Beschluss hingewiesen, dass die Todesanzeigen nur noch im Internet publiziert werden. a) Weil man die Tragweite nicht erkannte? (Ignoranz) …