Wie die Grenzwächter zu Hilfssheriffs degradiert werden
Das Grenzwachtkorps verliert stetig an Bedeutung. Das findet die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats. Die Grenzwächter würden immer mehr zu den Handlangern der Kantonspolizeien.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates befürchtet, dass das Grenzwachtkorps zu einer Art Hilfspolizei werden könnte. Sie fordert eine klare Aufgabenteilung zwischen Grenzwächtern und Kantonspolizisten.
Seit es an der Grenze keine systematischen Personenkontrollen mehr gibt, agiert das Grenzwachtkorps vermehrt auch hinter der Grenze und damit im selben Raum wie die Kantonspolizeien. Die damit verbundenen Probleme hat die ständerätliche GPK durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle untersuchen lassen.
Aufgaben des Grenzwachtkorps müssen neu definiert werden
Das Fazit der am Freitag veröffentlichten Untersuchung zur Zollverwaltung: Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit ist nicht hinreichend klar. Die GPK fordert den Bundesrat auf, genau festzulegen, welche Aufgaben das Grenzwachtkorps für die Kantone erfüllen darf.
Der Bundesrat müsse sicherstellen, dass das Grenzwachtkorps nicht zur «nationalen Hilfspolizei» werde, schreibt die Kommission. Für Spezialdienstleistungen des Grenzwachtkorps soll der Bund zudem künftig eine Abgeltung verlangen.
Auf der Suche nach Aufgaben
Von der Zusammenarbeit profitieren die Kantone stärker als das Grenzwachtkorps: Einige Kantone nutzten die Unterstützung durch das Grenzwachtkorps, um eigene Sicherheitslücken zu schliessen oder Ressourcen zu sparen, heisst es im Bericht der Verwaltungskontrolle.
Aus Sicht der Kantone drängt sich das Grenzwachtkorps allerdings geradezu auf. Das Grenzwachtkorps würde am liebsten noch mehr Aufgaben übernehmen, obwohl es über knappe Ressourcen klage, gaben die Kantonsvertreter zu Protokoll. Weil die Grenzwächter mit dem Wegfall der systematischen Personenkontrollen Aufgaben verloren hätten, suchten sie neue Betätigungsfelder.
Widersprüchliche Angaben
Das Grenzwachtkorps wehrt sich gegen diesen Vorwurf und gibt an, es suche weder neue Aufgaben, noch erbringe es klar abgrenzbare Leistungen für die Kantone. Es erledige nur kleinere Aufgaben für die Polizei.
Die Verwaltungskontrolle überzeugt dies indes nicht: Die Grenzwächter wendeten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit für die Zusammenarbeit mit der Polizei auf, gibt sie zu bedenken. Dies stehe im Widerspruch zu den Aussagen des Grenzwachtkorps über knappe Ressourcen.
Keine neuen Stellen
Bevor die Aufgabenteilung nicht geklärt sei oder zumindest genauere Informationen über Aufwand und Kosten der Zusammenarbeit vorlägen, sei es nicht zielführend, über Personalbestände zu diskutieren, folgert die Verwaltungskontrolle. Das Grenzwachtkorps hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zusätzliches Personal gefordert.
Unterdotiert ist nach Auffassung der GPK der zivile Zoll: Weil im Schengen-Gesetz eine Mindestanzahl Grenzwächter festgelegt ist, musste dieser überproportional viele Stellen abbauen. Der Bundesrat soll nach dem Willen der GPK nun prüfen, ob auf die Festschreibung der Mindestanzahl Grenzwächter verzichtet werden kann, ohne dass ein starker Grenzschutz infrage gestellt wird.
Durchzogen fällt auch die Bilanz zur Zusammenarbeit der Armee mit dem Grenzwachtkorps aus. Zwar funktioniere die Kooperation gut, doch sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig, heisst es im Bericht. Insgesamt könne sie nicht als effizient und zweckmässig bewertet werden.
SDA/miw
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