Wie Depardieu den Billettentzug umgeht
Der Schauspieler hat seine Berufung gegen die Verurteilung wegen Alkohol am Steuer zurückgezogen. Der Entzug des Führerscheins stört ihn nicht – der 65-Jährige hat sich im Ausland nach einem umgesehen.

Das Urteil gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu wegen einer Trunkenheitsfahrt in Paris ist rechtskräftig. Depardieus Anwalt zog am Dienstag bei einem Gerichtstermin in der französischen Hauptstadt die Berufung des 65-Jährigen gegen seine Verurteilung zurück - der Filmstar war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Die 4000 Euro Geldstrafe, zu der Depardieu im Juni verdonnert worden war, hat der Schauspieler ohnehin bereits gezahlt.
Der ebenfalls verhängte sechsmonatige Führerscheinentzug dagegen trifft ihn nicht: Depardieu hat inzwischen eine belgische Fahrerlaubnis. Depardieu war im November 2012 in Paris betrunken mit seinem Motorroller gestürzt. Bei dem Weinliebhaber wurden 1,8 Promille gemessen, erlaubt sind höchstens 0,5 Promille. Im Juni vergangenen Jahres verhängte ein Pariser Gericht einen sechsmonatigen Entzug des Führerscheins und eine Geldstrafe von 4000 Euro gegen den «Obelix»-Darsteller. Depardieu legte dagegen Berufung ein.
Belgischer Führerschein
Allerdings hätte er zu einem Berufungsprozess persönlich erscheinen müssen. Depardieu ist bislang aber allen Gerichtsterminen in der Angelegenheit ferngeblieben - sein Anwalt führte dafür stets berufliche Gründe des um die Welt reisenden Darstellers an - und liess sich auch am Dienstag nicht im Pariser Justizpalast blicken. Die Berufungsverhandlung dauerte deswegen auch nur wenige Minuten, bevor das Urteil erster Instanz für rechtskräftig erklärt wurde.
Depardieu wird aber weiterhin mit seinem geliebten Roller durch Paris fahren können. «Herr Depardieu, der sich in Belgien niedergelassen hat, besitzt schon seit einem Jahr keinen französischen Führerschein mehr», sagte sein Anwalt Eric de Caumont nach dem Prozess. «Er hat ihn gegen einen belgischen Führerschein eingetauscht, und die in erster Instanz verhängte sechsmonatige Aussetzung (des Führerscheins) ist nicht auf einen ausländischen Führerschein anwendbar.»
Ende 2012 war bekannt geworden, dass Depardieu sich ein Haus in Belgien gekauft hat. In Frankreich löste das einen Sturm der Entrüstung aus: Dem Schauspieler wurde vorgeworfen, seinen Wohnort aus steuerlichen Gründen zu wechseln. Im Zuge der erregten Debatte nahm Depardieu die russische Staatsbürgerschaft an.
SDA/wid
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