Widmer-Schlumpf besiegelt Steuerabkommen in London
Eveline Widmer-Schlumpf hat in London das revidierte Steuerabkommen mit Grossbritannien unterzeichnet. Das Abkommen löst in Grossbritannien wenig Kontroversen aus – im Gegensatz zu Deutschland.
Briten mit Geld in der Schweiz müssen dank dem Steuerabkommen zwischen Bern und London künftig keine Angst mehr vor den Steuereintreibern Ihrer Majestät haben. Für die Schweizer Banken werden britische Kunden aber teurer – wenn sie ihr Geld in der Schweiz lassen.
Wie deutsche Kunden bleiben auch Briten mit Schweizer Bankkonten anonym. Sie bezahlen ab Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 unter Umständen aber fast so hohe Steuern wie in ihrem Land. Wenn sie auf die Anonymität verzichten und ihr Geld in Grossbritannien angeben, könnten manche sogar einen Vorteil haben, sagt Jürg Birri, Steuer- und Finanzexperte bei der Beratungsfirma KPMG.
Nicht mehr so wichtig, wo das Geld liegt
Grossbritannien kenne – wie die Schweiz – progressive Steuersätze. «Für Kunden mit einem Vermögen unter 10 Millionen Pfund (13 Millionen Franken) – das ist eine grobe Schätzung – stellt sich die Frage, ob sie die Abgeltungssteuer überhaupt wollen», so Birri. Weil dann nicht mehr so wichtig sei, wo das Geld liege, könnten sie Vermögen aus der Schweiz abziehen.
Auch Judith Ingham von der internationalen Anwaltskanzlei Withers hält dies für möglich. «Wer die Vertraulichkeit nicht will, oder wer komplizierte Verhältnisse hat, wie zum Beispiel unversteuerte Erbschaften, wird seine Situation lieber anders regeln.»
Die Offenlegung unversteuerter Auslandsvermögen hat Grossbritannien schon im Steuerabkommen mit Liechtenstein vor zwei Jahren geregelt. «Weitere Optionen stehen wie bis anhin offen, insbesondere jene der Selbstanzeige», weiss Alberto Lissi von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma Ernst & Young.
Steuerbehörde passt auf
Auf der anderen Seite könnte gerade die fortgesetzte Anonymität der Kunden unter dem neuen Abkommen auch manche dazu bewegen, ihr Geld in der Schweiz zu belassen: «Müssten sie alle Details angeben, wären sie vielleicht dazu gezwungen, ihre Vermögen zu verlagern», vermutet Judith Ingham.
Das Geld einfach neu zu verstecken, ist allerdings ein Weg mit vielen Hindernissen: Her Majesty's Revenue & Customs – so heisst die Steuerbehörde der britischen Regierung – könne Steuersünder mittlerweile gut aufspüren, gibt die Rechtsexpertin zu bedenken.
Banken und Länder, die unversteuertes Geld annehmen, gebe es immer weniger. Selbst in Steuerparadiesen wie den Kanalinseln oder den britischen Überseegebieten in der Karibik ist es laut den Experten nach den Umwälzungen der vergangenen Jahre nicht mehr so einfach, die Gelder vor dem Fiskus zu verbergen.
Herausforderung für Banken
Für die Schweizer Banken bedeutet das Abkommen allerdings eine Herausforderung. Gut für sie ist, dass unversteuerte Vermögen und Altlasten vom Tisch sind, was auch für die Kunden Rechtssicherheit bringt. Bei der jüngeren Generation wohlhabender Briten finde eine Art Paradigmenwechsel statt, sagt KPMG-Experte Birri: «Dort will man keine möglichen Probleme mit den Behörden haben.»
Damit steigen aber auch die Ansprüche der Kunden und so die Kosten der Banken im Vermögensverwaltungsgeschäft, wo der Wettbewerb hoch ist und die Margen ohnehin schmelzen. Die Anpassung an neue Regeln werde für die Banken teuer, meint Bruno Patusi, Steuer- und Finanzexperte bei der Beratungsfirma Ernst & Young.
Ansprüche steigen
«Banken sind gut beraten, ihr Produkt- und Service-Offering anzupassen», ergänzt Patusi. Viele Briten mit unversteuerten Geldern seien über 60 Jahre alt, sagt KPMG-Experte Birri. «Der bis anhin unversteuerte Kunde will Beratung bei Steueroptimierung oder bei Erbschaftsfragen.»
Die Schweizer Banken müssten für den britischen Kunden ein Steuerreporting vorbereiten, das ihn in eine Position bringe, als wäre er bei einer Bank in Grossbritannien Kunde. Die Weitergabe von Geld sei für Briten auch deswegen ein Thema, weil das Vereinigte Königreich eine Erbschaftssteuer von 40 Prozent erhebe.
SDA/bru
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