Grundrechte für Affen in BaselWiderstand gegen Verfassungsänderung
Die Initiative «Grundrechte für Primaten» wurde von der zuständigen Kommission klar abgelehnt. Nur ein Ratsmitglied sprach sich für die Vorlage aus.

Nicht menschliche Primaten wie Gorillas und Orang-Utans sind die Lebewesen, die am engsten mit uns Menschen verwandt sind. Anders als uns stehen ihnen aber keine Grundrechte zu. Die Initiative «Grundrechte für Primaten» möchte das ändern. Sie wurde im September 2017 von der Organisation Sentience Politics lanciert und hatte bereits zwei Gerichtsurteile zur Folge. Das Appellationsgericht sowie das Bundesgericht haben die Initiative für zulässig erklärt, weshalb sie der Basler Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hat sich vergangenen Freitag mit der Initiative beschäftigt und ihren Beschluss gefasst. Neun Mitglieder der JSSK stimmten bei drei Enthaltungen gegen die Initiative. Einzig Grossrätin Michelle Lachenmeier (GAB) sprach sich für die Vorlage aus.
«Ich halte es für moralisch richtig, dass unsere nächsten Verwandten fundamentale Grundrechte erhalten sollen.»
«Ich halte es für moralisch richtig, dass unsere nächsten Verwandten fundamentale Grundrechte erhalten sollen und allgemein die rechtliche Stellung von Tieren und Naturgegenständen gestärkt werden soll», begründet Lachenmeier ihr Votum gegenüber der BaZ. Obschon sie der Vorlage gewisse Chancen einräumt, hält sie den Abstimmungserfolg für unwahrscheinlich.
Kampagnenleiterin Tamina Graber sieht der Abstimmung zuversichtlicher entgegen: «Wir sind optimistisch, dass die Initiative beim Stimmvolk gute Chancen haben wird.» Graber betont zudem die zentralen Auswirkungen einer Annahme auf die Zukunft. So wollen die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Tierversuche, wie sie bis im Jahr 2016 respektive 2018 von den Pharmakonzernen Novartis und Roche durchgeführt wurden, künftig wieder zur Tagesordnung werden könnten.
«Wir fordern kein Stimmrecht für nicht menschliche Primaten, sondern nur eingeschränkte und fundamentale Grundrechte.»
Neu soll in der Verfassung stehen, dass nicht menschliche Primaten ein Recht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit haben. Laut Graber richtet sich die Initiative nicht generell gegen Tierversuche. Nur diejenigen Versuche an Primaten, welche aufgrund ihres Schweregrads die Unversehrtheit der Tiere nicht gewährleisten können, sollen verboten werden. «Wir fordern kein Stimmrecht für nicht menschliche Primaten, sondern nur eingeschränkte und fundamentale Grundrechte», differenziert Graber.
Der Zolli und der Tierpark Lange Erlen sind zurzeit die einzigen Institutionen in Basel, die Primaten halten. Welche konkreten Auswirkungen die Initiative für private Institutionen haben könnte, ist derzeit noch unklar. Der Grosse Rat wird nächste Woche über den Bericht der JSSK befinden und entscheiden, ob die Vorlage dem Volk zur Annahme oder zur Ablehnung empfohlen wird.
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