Whistleblower in der Basler Verwaltung sollen geschützt werden
Das Baselstädtische Personalgesetz soll neu mit einem Melde-Verfahren regeln, dass Whistleblower künftig keiner Amtsgeheimnisverletzung schuldig machen.
Zuständigkeiten und Verfahren sollen so festgeschrieben werden, dass Whistleblower künftig in ihrem Anstellungsverhältnis nicht mehr benachteiligt werden können und sich keiner Amtsgeheimnisverletzung schuldig machen. Die Regierung setzt damit einen Vorstoss der grossrätlichen Geschäftsprüfungskommission um.
Mit einer Revision des baselstädtischen Personalgesetzes soll dies erreicht werden, wie die Regierung dem Grossen Rat am Dienstag beantragte. Als Meldestelle ist die bestehende Ombudsstelle vorgesehen. Diese sei zwar bereits nach geltendem Recht Adressatin für interne Anzeigen, jedoch sei der Schutz der Whistleblower bisher ungenügend.
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