Anzeige gegen BaZ-JournalistWessels scheitert auch vor Bundesgericht
Die höchste Schweizer Instanz sieht aufgrund einer BaZ-Berichterstattung keinen Straftatbestand verletzt. Damit endet ein jahrelanger juristischer Hickhack – mit teuren Folgen für die Basler Staatskasse.

Nun ist es amtlich: Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) ist nicht menschlich. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Departements im Rassismus-Streit um zwei Artikel von BaZ-Redaktor Daniel Wahl endgültig abgewiesen. Als Begründung hatte die höchste Schweizer Instanz unter anderem angeführt, dass juristische Personen, und damit auch eine Verwaltungseinheit wie das BVD, nicht Träger der Menschenwürde und daher auch nicht durch Rassendiskriminierung geschädigt sein können. Das geschützte Rechtsgut knüpfe an das Menschsein an, sagt das Bundesgericht.