Weshalb selbst die Transport-Lobby gegen 60-Tönner ist
Sie sind über 25 Meter lang und 60 Tonnen schwer. Die Gigaliner sind sogar dem Nutzfahrzeugverband Astag zu gross. Er findet, die Schweiz soll sich auf 40-Tönner beschränken.
Selten war sich das Parlament so einig wie in der Frage darüber, ob in der Schweiz sogenannte Gigaliner verkehren dürfen. Mit einer Motion gegen 60-Tönner wollen mehrere Parlamentarier erreichen, dass diese grossen Lastwagen nicht auf Schweizer Strassen fahren dürfen. In Schweden und Finnland sind sie bereits unterwegs, und die EU ist offenbar gewillt, sie auch in anderen Ländern fahren zu lassen. Damit wächst auch der Druck auf das Transitland Schweiz.
Die Promotoren der Alpeninitiative wehren sich gegen die Megatrucks, weil sie befürchten, dass diese das Ziel der Verlagerung des Verkehrs auf die Bahn unterlaufen würden. Zudem haben sechs Kantone – Luzern, Uri, der Tessin, Basel-Stadt, Genf und Neuenburg – eine Standesinitiative eingereicht. Der Bund solle ein entsprechendes Gesetz erlassen, damit die 60-Tönner verboten bleiben.
Die Schweiz ist für die Laster zu klein
Doch nicht nur die Kantone und linke Kreise sind gegen die Gigaliner – auch die Rechten wehren sich. Dass selbst der SVP-Politiker und Zentralpräsident des Nutzfahrzeugverbands Astag, Adrian Amstutz, dagegen ist, mag auf den ersten Blick erstaunen. Doch gemäss dem Nationalrat war sein Verband sogar einer der ersten, der sich gegen Gigaliner gewehrt hat. Denn die Fahrzeug-Lobby würde gar nicht von grösseren Lastwagen profitieren. «Ein allfälliger Gewinn durch mehr Effizienz würde am Transportgewerbe vorbeigehen», sagt er. Nutzniesser sei höchstens der Kunde, der Ware transportieren liesse.
Hinzu kommt ein anderer Grund: Die Schweiz sei für solche Laster viel zu kleinräumig, hält die Astag fest. Tunnels können zu einem Problem werden. Oft fehlen Zentimeter. Zudem seien die Fahrbahnen zu schmal und es gebe zu viele Brücken. Die 60-Tönner seien mit 25,25 Metern viel zu lang dafür. Die 40-Tönner, die heute in der Schweiz verkehren, haben dagegen eine Länge von bis zu 18,75 Metern. Dabei soll es auch bleiben. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat diese Maximallänge in einem Gesetz festschreibt. Der Ständerat hat ihr bereits zugestimmt, der Nationalrat ist ihm heute gefolgt.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch