Werden Autoren bald für Ausleihe entschädigt?
Schon länger setzen sich Schrifsteller und Politiker dafür ein, dass bei Bibliotheksbezügen ein Entgelt an die Verfasser entrichtet wird.

Der Berufsverband der Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) gibt nun eine Broschüre heraus, um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen.
Schon im Sommer 2013 hatte der Solothurner Nationalrat Kurt Fluri (FDP) eine entsprechende Motion eingereicht. Ziel des Vorstosses wie auch des AdS ist es, dass Schweizer Autorinnen und Autoren eine Vergütung erhalten, wenn ihre Werke elektronisch oder in einer herkömmlichen Bibliothek ausgeliehen werden. Gemäss dem Verband ist diese Praxis in den EU-Ländern bereits gang und gäbe.
Prominente äussern sich
In der Broschüre, die der AdS mit der Unterstützung des Dachverbands Swissculture diese Woche an die Parlamentarier verschickt, äussern sich prominente Schweizer zum Begehren der Autoren.
So schreibt etwa Regisseurin Bettina Oberli, es sei ihr «fast ein wenig peinlich», dass Schweizer Kulturschaffende auf diese Weise ihre Urheberrechte einfordern müssten. Und Herzchirurg Thierry Carrel erklärt, Lesen sei für ihn eine Horizonterweiterung. Wer ihm diese ermögliche, müsse auch fair für sein Schaffen entschädigt werden.
SDA
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch