Wer seine Steuern sofort bezahlt, erhält weniger Zins
Es lohnt sich kaum mehr, die Steuern frühzeitig zu zahlen. Der Zinssatz sank in den letzten Jahren drastisch.

Der Anreiz, die Staats- und Gemeindesteuern schon vor Ende September einzuzahlen, sinkt für die Zürcher Steuerzahlenden: Der Regierungsrat senkt für 2020 den sogenannten Ausgleichs- und Vergütungszins von 0,5 auf 0,25 Prozent. Grund dafür sind die anhaltend tiefen Zinsen, heisst es in einer Medienmitteilung von heute Donnerstag.
Auch mit 0,25 Prozent liegt der Wert aber noch über den derzeit üblichen Zinssätzen der Banken für Sparguthaben, die ja stark gegen Null tendieren. Somit bestehe weiterhin ein Anreiz, die Steuerschuld frühzeitig zu begleichen, findet die Regierung. Auch im Vergleich zu den anderen Kantonen steht Zürich gut da. In der laufenden Periode sind nur Glarus und Appenzell Innerrhoden (1 Prozent) grosszügiger. Und nur fünf Kantone haben einen Zins von mehr als 0,25 Prozent festgelegt.
Von 2 auf 0,25 Prozent in neun Jahren
Der Vergütungszins kommt zur Anwendung, wenn jemand die Steuern vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres einzahlt. Oder auch, wenn es eine Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern gibt.
Bis 2011 betrug dieser Zinssatz noch 2 Prozent, danach 1,5 Prozent. Da lohnte es sich noch, frühzeitig zu zahlen. In der Stadt Zürich hat ein Steuerzahler einmal gar sein ganzen Vermögen von 800'000 Franken eingezahlt, um von den Zinsen zu profitieren. Das Steueramt hat aber Lunte gerochen und den Betrag retourniert.
Der Bund zahlt nichts
Ab der Steuerperiode 2016 wurde der Zinssatz auf 0,5 Prozent gesenkt. Der Bund hat den Vergütungszins längst auf Null reduziert.
Den Ausgleichszins verrechnen die Steuerämter für die Zeit zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt der definitiven Steuerrechnung, wenn diese höher ausfällt als die bis dahin bezahlten Beträge.
Verzugszins bleibt bei 4,5 Prozent
Unverändert bleibt wiederum der Verzugszins, der säumigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern blüht. Bezahlen sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Steuerrechnungen, werden ihnen 4,5 Prozent belastet.
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