Wer nicht spurt, soll in spezielle Kurse
SVP-Nationalrat Imark fordert härteren Umgang mit renitenten minderjährigen Flüchtlingen.

Wenn heute in Bern die Frühjahrssession beginnt, wird das renitente Verhalten von drei jungen Flüchtlingen im Baselbiet (die BaZ berichtete) ebenfalls zur Sprache kommen. SVP-Nationalrat Christian Imark aus dem Schwarzbubenland nimmt den Fall zum Anlass, um in der Fragestunde an Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) zu gelangen. Das soll aber erst der Anfang sein. Dem Parlamentarier schwebt ein Vorstoss vor, um Missstände anzupacken.
Im Januar hatte die BaZ über zwei junge Eritreer und einen Somalier berichtet, die 2016 als unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in die Schweiz kamen. Ihre Unterbringung in einem Baselbieter Jugendheim endete nach wenigen Monaten im Rauswurf: Die drei Migranten verweigerten sich jeglichen Integrationsbemühungen, belästigten Mitbewohner und Angestellte, schwänzten die Schule und zeigten sich desinteressiert an Schnupperwochen, die ihnen die Betreuer organisierten.
Rückführungen in diesen Fällen nicht androhbar
Somalier Ahmed (Name geändert) gab sogar freimütig zu Protokoll, für ihn komme das Erlernen eines Berufs «erst mit circa 24 Jahren» infrage. Die Schule nehme er «nicht so ernst» und er wolle «erst mal ein paar Jahre in der Schweiz profitieren».
Für Imark steht ausser Diskussion, dass gegen solche Asylsuchenden härter vorgegangen werden muss. Die Frage ist bloss, wie sich dies bewerkstelligen lässt. Das wirksamste Mittel wäre wohl, den betreffenden Personen die Ausschaffung ins Herkunftsland anzudrohen. Bei Staatsbürgern aus Eritrea und Somalia fällt diese Option allerdings so gut wie weg, weil dorthin derzeit keine Rückführungen stattfinden. «Selbst wenn wir im Parlament eine Mehrheit für eine verschärfte Ausschaffungspraxis gewinnen könnten, wären sofort Anwälte zur Stelle, die den Beschluss blockieren», zeigt sich der SVP-Exponent skeptisch. Es brauche deshalb einen anderen Ansatz.
Unpräzise Begriffe im Gesetz
Imark hat in den letzten Tagen das Asylgesetz und die entsprechenden Verordnungen gewälzt. Dabei ist ihm aufgefallen, dass laut den juristischen Bestimmungen «den besonderen Aspekten von minderjährigen Flüchtlingen Rechnung zu tragen» ist. Was darunter konkret verstanden wird, erschliesse sich ihm nicht. «Im Gesetz fehlen zudem Formulierungen zu den Pflichten, denen ein UMA nachkommen muss. Ein offensichtlicher Mangel.»
Er wolle deshalb in der Fragestunde des Nationalrats Sommaruga auf die unhaltbaren Vorfälle im Baselbiet ansprechen und sie um Auskunft bitten, inwiefern im geltenden Recht die Grundlagen fehlen, um «erzieherische Massnahmen bei Asyl-Querulanten» durchzusetzen. Der Solothurner Bundespolitiker rechnet nicht damit, von der Magistratin eine befriedigende Antwort zu erhalten. «Wahrscheinlich wird Sommaruga darauf hinweisen, dass für derartige Belange die Kantone zuständig sind. So läuft es erfahrungsgemäss immer, wenn die heissen Eisen im Asylwesen angesprochen werden.»
Tatsächlich schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) der BaZ auf Anfrage, dass eine «direkte Zuständigkeit des Bundes» nur bei den Bundeszentren bestehe. Sobald ein UMA einem Kanton zugeteilt sei, würden allfällige Sanktionen in die Kompetenz des jeweiligen Standes fallen. «Ich sehe darin einen Widerspruch», sagt Imark. «Wenn der Bund die Rechte der UMA im Asylgesetz betont, dann muss er auch bei deren Pflichten Vorgaben machen.»
Junge Menschen mit Potenzial
Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, auf Bundesebene spezielle Kurse für integrationsverweigernde minderjährige Asylsuchende zu schaffen. «Ich stelle mir ein Camp irgendwo an einem abgelegenen Ort in der Schweiz vor, wo den schwer erziehbaren UMA vermittelt wird, welche Regeln in der Schweiz gelten.» Um den Tarif durchzugeben, brauche es eben eine gewisse Härte, sagt Imark. «Das sind junge Menschen, die durchaus auf die richtige Spur gebracht werden können und sicherlich Potenzial haben – wenn man sie entsprechend an der Hand nimmt und ihnen ihre Grenzen aufzeigt.» Sein Ansinnen plant er dieses Jahr als Motion ins Parlament zu bringen.
Derweil betont das SEM gegenüber der BaZ, dass 2018 ein dreijähriges Pilotprojekt gestartet worden sei, um den UMA eine Art Vorlehre zu ermöglichen. 800–1000 Ausbildungsplätze sollen jährlich geschaffen werden. An die Kosten zahlt der Bund pro Ausbildungsplatz 13 000 Franken, den Rest tragen die Kantone. Was das SEM von Imarks Ansatz hält, ist unklar: Eine Stellungnahme hierzu blieb aus.
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