Affäre Fehlmann am HMBWer durfte dem Direktor kündigen?
Dass bei der Freistellung von Marc Fehlmann als Direktor des Historischen Museums Basel Willkür im Spiel war, ist bereits geklärt. Aber wer war eigentlich seine Anstellungsbehörde?, fragt die GPK.

Marc Fehlmann am 15. Januar 2020, dem Tag nach dem Beginn des Konfliktklärungsprozesses, im Archiv des HMB.
Foto: Kostas Maros
Der zweite Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates zum Historischen Museum und der Causa Fehlmann, der am Montag veröffentlicht wurde, endet mit einer Reihe Empfehlungen. Die wichtigste darunter: «Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots im Kanton Basel-Stadt ist jederzeit und ausnahmslos einzuhalten.»