Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, erhält keine Busse
Zwar dürfen die Gemeinden jetzt Alkohol-Testkäufe mit Jugendlichen durchführen. Gebüsst werden Fehlbare nach einem Entscheid der Statthalter aber nicht.
Von Elio Stamm Ab dem 1. Januar ist es den Gemenden erlaubt, Alkohol-Testkäufe mit unter 16-Jährigen durchführen. Dieses Datum hat gestern der Regierungsrat bekannt gegeben. Damit bewegen sich die Gemeinden nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone wie die Jahre zuvor. Der Kantonsrat hatte den Testkäufen durch Jugendliche Ende Juni zugestimmt. Gleichzeitig verlieren die Gemeinden aber die Möglichkeit, fehlbare Verkaufsstellen und Restaurantbetreiber zu büssen. Das neue Regelwerk sagt nämlich, dass nur noch das Statthalteramt des Bezirks Bussen ausstellen darf. Im Bezirk Horgen nehmen seit Jahren verschiedene Gemeinden erfolgreich Gastrobetriebe und Verkaufsstellen ins Visier, die Alkohol an Minderjährige verkaufen. Die Quote der Fehlbaren, die etwa Bier an unter 16-Jährige abgeben, sank von 80 Prozent auf rund ein Viertel aller getesteten Betriebe. Problematisch war in den letzten Jahren jedoch die fehlende rechtliche Grundlage. Darum weigert sich Statthalter Armin Steinmann (SVP) seit einem Jahr, Vergehen zu bestrafen. Richterswil und Adliswil, die Vorreiter bei den Alkohol-Testkäufen, aber auch Horgen und Wädenswil büssen die Sünder seither selber. Rechtssituation weiter unklar Der Horgner Statthalter wird Verstösse gegen die Altersuntergrenze beim Alkoholverkauf allerdings auch weiterhin nicht mit Bussen ahnden. Dies ist nicht Steinmanns persönlicher Entscheid. Beschlossen hat das die kantonale Statthalter-Konferenz vor rund zwei Monaten, wie Steinmann sagt. Im neuen Gesundheitsgesetz fehle eine Strafnorm, begründet Steinmann. «So haben wir Statthalter keine Grundlage, um ein Strafmass festzusetzen.» Zudem widerspreche das kantonale Gesetz dem nationalen Strafgesetzbuch: «Dort ist klar geregelt, dass das Provozieren und Anstiften zu einer Straftat untersagt ist.» Genau dies sei aber bei einem Alkohol-Testkauf möglicherweise gegeben, da die Situation künstlich herbeigeführt sei. Die Statthalter müssten darum einen entsprechenden Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Enttäuschte Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter sind von der neuen Situation überrascht. Die Richterswiler Gesundheitsvorsteherin und Kantonsrätin Renate Büchi (SP) ist sogar enttäuscht. Sie hat die Änderung des Gesundheitsgesetztes im Kantonsrat mit einer Initiative lanciert und die Testkäufe durch Jugendliche ermöglicht. «Ich hätte vom Statthalter erwartet, dass er durch Alkohol-Testkäufe aufgedeckte Vergehen künftig ahndet, so, wie er dies auch früher getan hat», sagt Büchi. Sie hat sich vom neuen Gesetz eigentlich Klarheit erhofft. Auch der Wädenswiler Stadtrat Thomas Largiadèr (SP) ärgert sich über den Entscheid des Statthalters. Bussen erhöhen seiner Ansicht nach den Präventionseffekt der Testkäufe. «Gewisse Menschen ändern ihre Muster nur, wenn sie mit Konsequenzen rechnen müssen», sagt Largiadèr, der in Wädenswil für die Ressorts Sicherheit und Gesundheit zuständig ist. Zudem sei im Gesetz klar geregelt, dass kein Bier an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. Heinz Peyer, Leiter Gesundheit der Stadt Adliswil, pflichtet Largiadèr bei. Die Erwischten hätten die Bussen von bis zu 500 Franken immer bezahlt, obwohl die rechtliche Situation unklar gewesen sei. Bleiben die Statthalter bei ihrem Entscheid, können die Gemeinden noch auf den Kanton oder den Bund hoffen. Im Kantonsrat sind im Zusammenhang mit den Testkäufen noch Vorstösse offen. Und im neuen Alkoholgesetz will der Bundesrat Alkohol-Testkäufe im Auftrag der Polizei erlauben &endash ausser in den Nachtstunden. Mit dieser Regelung wäre Renate Büchi zufrieden. «Wir lassen alle Testkäufe mit Rücksicht auf das Arbeitsrecht schon heute vor 21 Uhr durchführen.»
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