Wenn Ferien zum Albtraum werden
Das Hotelzimmer eine Katastrophe, der Flug storniert, das Essen schlecht: Wann Sie mit Rückerstattungen rechnen können. Beispiele «verdorbener» Ferien, besprochen mit dem Reiserechts-Experten.
Die Sommerferien sind in den meisten Kantonen zu Ende. Doch die Ferienreisen sind nicht für alle Zurückgekehrten abgehakt. Wenn die schönste Zeit des Jahres nicht so schön war, ist Reklamieren angesagt. Anhand einiger fiktiver, aber möglicher Beispiele erläutert Rolf Metz, Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Tourismus, wie es rückerstattungstechnisch aussieht.