Wenn der Chef mitliest
Alles, was Mitarbeiter am Geschäftscomputer machen, hinterlässt auf Servern Spuren. Das zeigt sich im Fall Mörgeli. Stellt sich die Frage: Was darf der Arbeitgeber – und was nicht?

Der Arbeitgeber darf E-Mails nicht flächendeckend überwachen: Arbeitsplatz in einem Zürcher Grossraumbüro.
Keystone
Mehrere Mitarbeiter der Universität Zürich haben in den letzten Wochen überraschend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehabt– weil sie per E-Mail mit Journalisten in Verbindung waren, als der «Tages-Anzeiger» im Spätsommer 2012 den Fall Christoph Mörgeli recherchierte. Sie gelten als potenziell verdächtig, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mail-Daten von der Uni erhalten.