Weniger Sozialhilfe für Flüchtlinge
Der Kanton Basel-Stadt senkt 2018 die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene. Neu wird der Anspruch auf höhere Wohnkosten für Alleinerziehende gewährt.

Ab 2018 werden in den kantonalen Unterstützungsrichtlinien für die Sozialhilfe rund 20 Prozent tiefere Ansätze für den Grundbedarf festgelegt. Anpassungsbedarf besteht, weil das Asylgesetz des Bundes vorschreibt, dass die Ansätze für vorläufig aufgenommene Ausländer unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen müssen, wie das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.
Den Schritt kündigte die Basler Regierung im Oktober bereits in einer Antwort auf eine Interpellation von FDP-Grossrat Christophe Haller an. Sie stellte damals einen Ansatz von 80 Prozent der ordentlichen Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene in Aussicht.
Neu wird der Anspruch auf höhere Wohnkosten für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt. Bislang wurden diese bis zum 16. Altersjahr bezahlt. Die Erfahrung habe jedoch gezeigt, dass die Ausbildung der Kinder in diesem Alter häufig noch nicht abgeschlossen sei, betont das Departement.
Die Unterstützungsrichtlinien sind die Grundlage für die Sozialhilfe in Basel, Riehen und Bettingen. Gemäss gesetzlicher Vorgabe orientiert sich der Kanton Basel-Stadt dabei weitgehend an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
SDA/dou
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