Weniger für arme Eltern: Kanton schraubt an Kleinkinderbetreuungsbeiträgen
Im Kanton Zürich haben künftig weniger Eltern Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsgelder. In den Gemeinden stösst dies auf positives Echo.

Der Kanton Zürich senkt das Maximaleinkommen und -vermögen, bis zu welchem Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) beansprucht werden können. Dies, weil er als Folge einer Systemänderung zur Beitragsbemessung von Anfragen überrannt wurde. Dies verursachte eine Kostenexplosion.
KKBB werden seit 1992 ausgerichtet. Sie sollen Eltern ermöglichen, ihre höchstens zweijährigen Kinder überwiegend selbst zu betreuen. Anspruch haben Eltern, deren Gesamteinkommen und -vermögen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Zudem gilt ein maximaler Beschäftigungsgrad. Beiträge kassieren und die Kinder ständig in die Kita geben, geht also nicht.
Seit ihrer Einführung vor mehr als 10 Jahren galten für die KKBB unveränderte Bemessungsregeln. Die Teuerung - bis heute 27 Prozent - wurde nie ausgeglichen, die Einkommensgrenze für die Beitragsberechtigung blieb auf dem Stand von 1992, wie Regierungsrätin Regine Aeppli am Donnerstag vor den Medien sagte.
Damit waren immer weniger Alleinerziehende und Paare beitragsberechtigt. Zudem schmolzen die Beiträge immer mehr zusammen. Ihren Sinn erfüllten sie so nicht mehr. Nachdem der Kantonsrat im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Höchstbeträge der Leistungen nach der Sozialversicherungsgesetzgebung des Bundes ausgerichtet hat, drängte sich auch bei den KKBB eine Änderung auf.
Fallzahlen explodierten
Neu stellt das Bemessungssystem auf das System der Ergänzungsleistungen des Bundes ab. Der Regierungsrat setzte die entsprechende Verordnung auf Anfang 2013 in Kraft. Damit galten - und gelten weiterhin - auch die höheren KJHG-Beiträge.
Als Folge explodierten Fallzahlen und Beitragszahlungen, die zuvor kontinuierlich gesunken waren. Lagen die Kosten 2012 bei 4,9 Millionen Franken, so schnellten sie im 2013 auf 27,6 Millionen Franken hinauf - einschliesslich Stadt Zürich wären es rund 38 Millionen, wie Aeppli sagte.
Bei den Gemeinden habe dies einen «nachvollziehbaren Schock» ausgelöst, war der Anstieg doch nicht in diesem Ausmass erwartet und deshalb nicht budgetiert worden. So konnte es nicht weitergehen. Mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen gibt der Regierungsrat jetzt Gegensteuer.
Mittelfristig hat er ein Monitoring aufgegleist. Es soll die zusammenhänge zwischen Zielsetzung, Massnahmen und Mitteln der KKBB deutlich machen. Auch Zusammenhänge etwa mit Sozialhilfe oder Alimentenhilfe werden erfasst. Erste Ergebnisse erwartet Aeppli im Herbst.
Um kurzfristig die Ausgaben zu reduzieren, senkt der Kanton die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Er hat die Verordnung rückwirkend auf 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
Tiefere Einkommens- und Vermögensgrenze
Laut André Woodtli, Chef des Amtes für Jugend und Berufsberatung, war bisher beispielsweise ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kleinkind KKBB-berechtigt, wenn er oder sie Einkünfte von insgesamt maximal 53'900 Franken und ein Vermögen von maximal 105'000 Franken hatte. Für ein Paar mit einem Kind galt eine Einkommensgrenze von 69'700 Franken und ein Vermögen von höchstens 150'000 Franken.
Neu liegen die Einkommensgrenzen bei 42'700 beziehungsweise 55'100 Franken, die Vermögensgrenzen bei 63'750 beziehungsweise 102'000 Franken. Der Vermögensfreibetrag - also das Vermögen, das nicht angetastet werden muss - beträgt 31'875 beziehungsweise 51'000 Franken.
Damit die Beitragbeziehenden ihre Kinder auch wirklich zu einem grossen Teil selbst betreuen, gilt ein maximaler Beschäftigungsgrad von 60 Prozent für Alleinerziehende und von insgesamt 150 Prozent für Paare.
Winterthur begrüsst Änderung
Der Winterthurer Stadtrat zeigt sich zufrieden mit dem Entscheid des Regierungsrates, weil er die Gemeinden finanziell entlaste. «Die Unterstützung kommt nun gezielt jenen Familien zugute, die wirtschaftlich auf diese Beiträge angewiesen sind», heisst es in einer Mitteilung. Die vorherige Regelung von 2013 habe in Winterthur zu einer «Zusatzbelastung von mindestens 3,4 Millionen Franken» geführt, wie eine Hochrechnung ergeben habe. Wie sich die jetzige Neuregelung auswirken werde, ermittle die Stadt im Laufe des Jahres. «Es ist jedoch von einer deutlichen Entlastung auszugehen.»
SDA/jcu
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