WEKO stellt Untersuchung wegen Durchleitungsgebühren ein
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am Dienstag die Untersuchung gegen die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange wegen überhöhter Durchleitungsgebühren eingestellt.
Grund ist das Bundesgericht, das eine Rekordbusse von 333 Millionen Fr. gegen Swisscom aufhob. Die Weko hatte im Februar 2007 festgestellt, dass die Gebühren der Swisscom für die Durchleitung von Gesprächen auf andere Mobilfunkanbieter mit 33,5 Rappen pro Minute unangemessen hoch waren. Die Untersuchung wurde dann gegen Swisscom, Sunrise und Orange weitergeführt. Im April hob das Bundesgericht den Entscheid der Weko und die Rekordbusse auf. Die Mobilfunkanbieter könnten sich mit einer Interkonnektionsklage gegen überhöhte Terminierungsgebühren wehren. Darum fehle der Tatbestand einer Erzwingung, befand das oberste Gericht. Die Weko zog daraus mit der Einstellung der Untersuchung die Konsequenzen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die damalige Intervention der Weko zeigte immerhin Wirkung. Gemäss der Kommission sanken die Durchleitungsgebühren seither auf weniger als 10 Rappen.
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