Maskenpflicht trotz 3G Schärfere Corona-Massnahmen in Baselland und -Stadt
Die Fallzahlen steigen in beiden Basler Kantonen weiter an. Deshalb werden nun die Corona-Regelungen verschärft: Ab morgen müssen wir in Innenräumen wieder Masken tragen.

Die Corona-Fallzahlen steigen weiter an, auch im Kanton Basel-Stadt und im Baselbiet. Der gegenwärtige Anstieg der Fallzahlen sowie die erhöhte Belegung der Spitalbetten zeige die hohe Ansteckungsgefahr der vorherrschenden Delta-Variante des Coronavirus, besonders für Ungeimpfte, so der Regierungsrat. Deshalb beschliessen zuerst der Stadtkanton und schliesslich auch Baselland nun verschärfte Corona-Regelungen. Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 und sind bis 31. Januar 2022 befristet.
Das ändert sich ab Mittwoch:
Bars, Clubs und Restaurants
In Innenräumen von Bars, Restaurants, Clubs und Diskotheken muss ab Mittwoch trotz der 3G-Regelung wieder eine Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für die Gäste als auch für die Mitarbeitenden. Ausgenommen sind Mitarbeiter, welche keinen Kontakt zu den Gästen haben. Neu muss in Basel-Stadt ausserdem die Konsumation an Tischen erfolgen. In Baselland gibt es diese Regelung nicht.
Veranstaltungen
Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen ebenfalls wieder Gesichtsmasken getragen werden. Veranstaltungen ab dem 6. Dezember 2021 mit 300 bis 1000 Teilnehmern müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden, welches das geplante Schutzkonzept der Veranstalter prüft und darüber entscheidet, ob das Ereignis stattfinden darf.
Bereiche Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport
Auch in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss neu eine Maske getragen werden. Betroffen sind unter anderem Fitnessstudios, Museen und Kinos.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind wie bisher Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können. Ausserdem dürfen Personen während der Ausübung sportlicher oder kultureller Aktivitäten auf die Maske verzichten. Veranstaltungen mit weniger als 30 Besuchern sind von den verschärften Regelungen ebenfalls nicht betroffen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.