Gerichtstermin in erstem Fifa-Fall vertagt
Das Gericht verlangt, dass die deutschen Angeklagten trotz Coronavirus in Bellinzona erscheinen müssen.

Spielverschiebung gleich nach Anpfiff: Der erste Fifa-Prozess vor dem Bundesstrafgericht ist nach wenigen Minuten auf den Mittwoch vertagt worden. Drei deutsche Beschuldigte waren mit Verweis auf ihre Gesundheit und auf das Coronavirus dem Verhandlungsauftakt am Montagmorgen fern geblieben. Die Richter geben ihnen die Möglichkeit, in zwei Tagen doch noch zu erscheinen.
Anwesend war als einziger Angeklagter der Schweizer Urs Linsi, während die drei Ex-Funktionäre des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, Horst Rudolf Schmidt und Wolfgang Niersbach, ärztliche Zeugnisse eingereicht hatten. Sie machten geltend, sie gehörten wegen ihres fortgeschrittenen Alters zur höchsten Risikogruppe, eine Teilnahme am Prozess sei deshalb unmöglich.
Doch das Gericht akzeptierte die Entschuldigungen nicht. Den Angeklagten sei es zumutbar, sich ins Tessin «chauffieren» zu lassen. Dort könne ihre Verhandlungsfähigkeit im Kantonsspital in Bellinzona geprüft werden, sagte Gerichtsvorsitzende Sylvia Frei.
«Kein Ausschluss der Öffentlichkeit»
Das Bundesstrafgericht hat für den Prozess um undurchsichtige Millionen-Zahlungen vor der Fussaball-WM 2006 spezielle Sicherheitsvorkehrungen wegen Corona getroffen: Das Publikum wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Beim Eingang zum Gerichtsgebäude wurde Journalistinnen und Journalisten sowie Prozessbeteiligten zudem die Temperatur gemessen.
Die Eintretenden mussten weiter schriftlich bescheinigen, dass sie sich weder krank fühlten noch Kontakt hatten mit einem Corona-Infizierten. «Es ist unser Ziel, das Risiko so gering als möglich zu halten, ohne die Parteien in ihren Rechten zu beschränken», sagte Richterin Frei. Die Anwälte hatten den Ausschluss des Publikums bereits im Vorfeld kritisiert.
Doch das Gericht wies die Vorwürfe zurück. Das sei kein Ausschluss der Öffentlichkeit, denn Medienvertreter würden die Verhandlung verfolgen, sagte Frei.
Weitere Verzögerungen darf es keine geben, denn es droht Verjährung, wenn bis Ende April kein Urteil vorliegt. Der Prozess ist für drei Wochen angesetzt. Erscheinen die Angeklagten am Mittwoch nicht, wird die Verhandlung voraussichtlich ohne sie stattfinden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch