Was Thür von Google fordert
In seiner Empfehlung an Google zum verbesserten Schutz der Privatsphäre auf Street View hat der Eidgenössische Datenschützer sechs Punkte aufgelistet - fünf davon hat das Gericht abgesegnet.

1. Google habe sicherzustellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Street View nur erfolge, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht würden.
2. Google habe zu gewährleisten, dass die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewahrt werde, insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern.
3. Google müsse dafür sorgen, dass der Privatbereich, wie etwa umfriedete Höfe oder Gärten, nicht auf Bildträger aufgenommen und bereits bestehende Bilder dieser Art aus Street View entfernt würden.
4. Google stelle sicher, dass die von Privatstrassen aus gemachten Aufnahmen aus Street View entfernt würden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliege.
5. Google habe mindestens eine Woche im Voraus darüber zu informieren, in welchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt würden.
6. Google habe eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz zu informieren, welche Dörfer und Städte aufgeschaltet würden.
Bis auf Punkt 4 hat das Bundesverwaltungsgericht alle Empfehlungen abgesegnet.
SDA
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