Was man über die erleichterte Einbürgerung wissen muss
Im Februar stimmen wir darüber ab, ob Ausländer der dritten Generation leichter eingebürgert werden sollen. Der Widerstand dagegen ist erstaunlich klein.

Was heisst das überhaupt, «erleichterte Einbürgerung»?
Bevor Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht beantragen können, müssen sie mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt haben (die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr zählen doppelt). Den Wohnsitz sollte man währenddessen besser nicht wechseln. Die Verfahren und zuständigen Behörden variieren von Kanton zu Kanton, ebenso die Kosten. Schweizer zu werden, kostet zwischen 500 und 2000 Franken. Bei der erleichterten Einbürgerung sind nicht mehr der Kanton oder die Gemeinde zuständig (sie haben lediglich ein Rekursrecht), sondern der Bund. Das Verfahren ist mit einem viel kleineren Aufwand verbunden – zeitlich und finanziell. Auch entfällt ein Vorsprechen vor einer Kommission oder eine Abstimmung über das Gesuch an einer Gemeindeversammlung.
Wer kann sich heute schon erleichtert einbürgern lassen?
Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen und schon drei Jahre Ehe hinter sich haben, können die erleichterte Einbürgerung beantragen. Dafür müssen sie allerdings insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Ebenfalls erleichtert eingebürgert werden Kinder von Schweizern, die das Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Wer soll sich neu erleichtert einbürgern lassen können?
Die aktuelle Vorlage betrifft die dritte Generation von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Das Parlament hat einen strikten Anforderungskatalog zusammengestellt: Erleichtert eingebürgert werden kann, wer in der Schweiz geboren wurde, nicht älter als 25 Jahre ist (damit man nicht die Rekrutenschule umgehen kann) und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat. Ein Grosselternteil muss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben oder in der Schweiz geboren sein. Fehlen entsprechende Dokumente, müssen die Antragsteller das Aufenthaltsrecht «glaubhaft» nachweisen. Bei diesen jungen Ausländern der dritten Generation wird eine genügende Integration vermutet. Wenn es Hinweise auf eine ungenügende Integration gibt, kann die Behörde die erleichterte Einbürgerung ablehnen.
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer betrifft die neue Regel?
Potenziell sind es etwa 6000 Ausländerinnen und Ausländer pro Jahr, die von der neuen Regel profitieren könnten, wie die NZZ kürzlich aufgeschlüsselt hat. Während der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen sich auch unter 35-Jährige erleichtert einbürgern lassen (weil die Beratung des Gesetzes acht Jahre dauerte). Während dieser Zeit ist das Potenzial an neuen Schweizern noch etwas grösser – allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich nur ein Bruchteil der Ausländerinnen und Ausländer tatsächlich einbürgern lässt.
Warum erhalten Ausländer der dritten Generation das Bürgerrecht nicht automatisch?
Das war der grosse Streitpunkt bei der letzten Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung im Jahr 2004. Damals sollten Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation erleichtert eingebürgert werden und Ausländer der dritten Generation das Bürgerrecht automatisch erhalten. Die Vorlage war chancenlos – und gleichzeitig der Auftakt zur Beratung des jetzt vorliegenden Gesetzes.
Wer ist dafür, und wer ist dagegen?
Während der Beratung achtete das Parlament darauf, der SVP möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Bisher ist der grosse Widerstand tatsächlich ausgeblieben, SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, selber erleichtert eingebürgert, hat sich öffentlich sogar für die automatische Einbürgerung der dritten Generation ausgesprochen (was in der Zentrale allerdings nicht gut ankam). Hinter der Verfassungsänderung steht eine breite Allianz: Zum Auftakt der Ja-Kampagne sprachen Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien, ausser der SVP.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch