Geldblog: Frage zum RentenbezugWas geschieht bei einem Rentenaufschub?
Ein Leser und seine Frau planen, ihre Rente aufzuschieben. Ob sie damit gut fahren, sagt unser Geldexperte.

Meine Frau und ich werden unsere Rente aufschieben. Riskieren wir bei diesem Vorgehen, dass der Zuschlag unter die Plafonierung fällt, womit wir schlecht fahren würden? Leserfrage von W.P.
Nein. Zwar gilt im Grundsatz, dass die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares 150 Prozent des Höchstbetrages der Alters- oder Invalidenrente nicht übersteigen darf. In der Rentenwegleitung des Bundes steht unter Ziffer 6339 aber: «Bei Ehepaaren wird der Zuschlag zur aufgeschobenen Altersrente für jeden Ehegatten gesondert berechnet. Dieser Zuschlag fällt nicht unter die Plafonierung.»
Die von Ihnen wählbare Aufschubsdauer beträgt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Während dieser Zeit können Sie die Rente auf einen bestimmten Monat abrufen, wobei jeder Ehegatte darüber selbst bestimmen kann. Wichtig zu wissen ist, dass der Aufschub innerhalb eines Jahres seit Entstehung des Rentenanspruchs geltend zu machen ist: «Ist jedoch die Rente bereits durch rechtskräftige Verfügung zugesprochen worden oder wurden Rentenzahlungen unwidersprochen entgegengenommen, kann kein Aufschub mehr verlangt werden.»
Wenn so, wie dies aktuell der Fall ist, die Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, profitieren Sie davon auch über den Zuschlag: Bei allgemeinen Rentenerhöhungen werden sowohl der Rentengrundbetrag als auch der Aufschubszuschlag der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
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