Basler StrafgerichtWarum nahm er die zugedröhnte Frau in seine Wohnung?
Das Strafgericht musste am Dienstag den Fall einer angeklagten Schändung beurteilen. Dieses Mal stand nicht einmal Aussage gegen Aussage.

Die Richterin zieht eine schwarze Stoffhose aus einem braunen Couvert der Beweissicherung. «Gehören diese Hosen Ihnen?», fragt sie den Beschuldigten. Er zeigt sich unentschlossen. «Sie riecht relativ stark nach Deo. Können Sie daran riechen? Vielleicht hilft das der Erinnerung.» Der Beschuldigte riecht an der Hose. Einen Erkenntnisgewinn bringt die Schnüffelprobe nicht.