Tschudy-Villa in SissachWar der Abbruchstopp rechtmässig?
Vor einem halben Jahr intervenierte die kantonale Denkmalpflege beim Abriss der Tschudy-Villa in Sissach. Der Abbruch wurde gestoppt und ein Notdach installiert. SVP-Landrat Peter Riebli stellt nun in einer Interpellation die Rechtmässigkeit des Vorgehens infrage.

Es waren hektische Szenen im April 2022 in Sissach: Die Bagger waren bereits daran, die Tschudy-Villa abzureissen. Im letzten Moment intervenierte die Denkmalpflege. Sie verfügte einen Abrissstopp und liess das teilabgerissene Haus sichern. Es wurde ein Gerüst mit einer Überdachung aufgebaut, um das Gebäude vor Witterung zu schützen. Zudem prüft die Denkmalpflege momentan eine Unterschutzstellung der Liegenschaft. Wie die «Volksstimme» berichtet hat, hinterfragt der Buckter SVP-Landrat Peter Riebli nun die Rolle der kantonalen Denkmalpflege. Dazu hat er eine Interpellation im Parlament eingereicht.
Gegenüber der «Volksstimme» sagt Riebli, dass er seitens der Eigentümerschaft keinen Rechtsverstoss sehe. Diese habe nach «bestem Wissen und Gewissen» gehandelt. Der Abriss sei nach der Einsprache des Eigentümers Laurent de Coulon gegen das Abbruchverbot des Kantons in Auftrag gegeben worden. Da der Eigentümer von einer aufschiebenden Wirkung ausgegangen sei, sei er berechtigt gewesen, die Bagger zu bestellen.
Die Gemeinde wusste von den Plänen
Im Vorgehen der kantonalen Denkmalpflege hingegen sieht Riebli einen Verstoss gegen Treu und Glauben – wenn nicht sogar Willkür. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinde seien seit längerem über die Abbaupläne informiert gewesen und hätten nie dagegen interveniert, argumentiert Riebli.
Der Eigentümer de Coulon habe den Kanton nie darüber im Zweifel gelassen, dass er die Villa abreissen und das Areal an der Bahnhoflinie überbauen lassen wolle. Dies gehe unter anderen aus einem Protokollauszug des Sissacher Gemeinderats vom 17.10.2016 hervor. Damals machte die Gemeinde keine Schutzwürdigkeit geltend.
Zudem habe die Buess AG, die der Gemeinde 899 Quadratmeter Land abgekauft hat, um es mit dem Tschudy-Areal zu vereinen, den Regierungsrat im August 2017 auf ihre Absicht hingewiesen, das Areal zu überbauen und dafür alle alten Gebäude abzubrechen. Darauf habe die Denkmalpflege wieder nicht reagiert. Infolgedessen habe die Eigentümerin das Eingangsportal der Villa abbrechen lassen. Dies sei vom Gemeindepräsidenten als legal bezeichnet worden. Grund war, dass «das Haus nach dem aktuell rechtsgültigen Zonenplan weder geschützt noch in der Kernzone ist».
Riebli zieht daraus den Schluss, dass der Eigentümer davon ausgehen konnte, dass der Kanton und die Gemeinde von seinen Plänen wussten und damit auch einverstanden waren. Die Verfügung der kantonalen Denkmalpflege vom 1. März 2022 verstosse also gegen Treu und Glauben. Ein Baustopp und eine provisorische Unterschutzstellung mit verfügten Erhaltungsmassnahmen stellten einen massiven Eingriff ins Eigentümerrecht dar.
Riebli will von der Regierung nun unter anderem wissen, ob die provisorische Unterschutzstellung und die angeordneten Massnahmen als angemessen und verhältnismässig angesehen werden. Auch zu den entstandenen Kosten und deren Übernahme sowie zum weiteren Vorgehen verlangt Riebli von der Regierung Antworten.
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