Vorerst kein Verfahren gegen Christine Lagarde
Zwei Tage lang verhörte ein Gericht in Paris Christine Lagarde zur Adidas-Affäre, nun hat es entschieden: Die IWF-Chefin entgeht einem formellen Ermittlungsverfahren – fürs Erste.
Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, ist in der Finanzaffäre aus ihrer Zeit als französische Finanzministerin einem formellen Ermittlungsverfahren vorerst entgangen. Die IWF-Generaldirektorin sagte am Freitag nach einer Gerichtsanhörung in Paris, sie sei zu einer «Zeugin mit Rechtsbeistand» ernannt worden. In der Affäre geht es um umstrittene staatliche Entschädigungszahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie nach dem Verkauf des deutschen Sportartikelherstellers Adidas im Jahr 1993.
«Mein Status als Zeugin mit Rechtsbeistand ist keine Überraschung für mich», sagte Lagarde nach der zweitägigen Anhörung. Sie habe stets «im Interesse des Staates und im Einklang mit dem Gesetz» gehandelt. Die 57-Jährige war bereits am Donnerstag zwölf Stunden lang befragt worden.
Der Status des Zeugen mit Rechtsbeistand entspricht in Frankreich einem Zwitterstatus zwischen Beschuldigtem und Zeugen. Er schliesst nicht aus, dass der Gerichtshof der Republik zu einem späteren Zeitpunkt ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Lagarde einleitet.
Umstrittene Entscheidungen
Tapie hatte Adidas 1993 an eine Investorengruppe verkauft, an der auch die damals staatliche Bank Crédit Lyonnais beteiligt war. Tapie, der im folgenden Jahr Privatinsolvenz anmelden musste, warf der Bank vor, ihn beim Verkauf des Unternehmens übervorteilt zu haben, und klagte auf Entschädigung. Um den jahrelangen Rechtsstreit zu beenden, rief die damalige französische Finanzministerin Lagarde 2007 ein Schiedsgericht an, das Tapie schliesslich Schadenersatz in Höhe von 285 Millionen Euro – mit Zinsen rund 400 Millionen Euro – zusprach.
Umstritten ist die Anrufung des privaten Schiedsgerichts wie auch Lagardes Entscheidung, gegen den Schiedsspruch keinen Widerspruch einzulegen, obwohl ihr Experten dazu rieten. Seit August 2011 laufen gegen Lagarde erste Ermittlungen wegen «Beihilfe zur Fälschung» und «Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder». Lagarde hat ihre Entscheidung, das Schiedsgericht anzurufen und den Spruch zu akzeptieren, als damals «beste Lösung» verteidigt.
AFP/sda/bru/fko
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