Viele Banken geben den Kunden nicht, was ihnen zusteht
Bankkunden, die Vertriebskommissionen zurückfordern, stossen auf massiven Widerstand. Anwälte werfen einem Teil der Banken Verschleierungs- und Verzögerungstaktik vor.

Eigentlich ist der Fall klar: Die Kommissionen (auch Retrozessionen oder Kickbacks genannt), welche Banken und unabhängige Vermögensverwalter für den Vertrieb von Anlageprodukten über Jahre zurückbehalten haben, gehören den Kunden. So hat das Bundesgericht zweimal – 2006 und 2012 – entschieden. Und das hat auch die Aufsichtsbehörde (Finma) in einer Mitteilung an die Banken festgehalten: «Bestandespflegekommissionen, die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, gehören dem Kunden.» Im gleichen Schreiben hielt die Finma fest: «Dem Entscheid des Bundesgerichts ist im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit umgehend Rechnung zu tragen.»