Verwilderter Weg zur Grenze wird freigelegt
Der Waldweg zwischen Wil und der deutschen Grenze soll begehbar bleiben. Das hat der Bezirksrat auf eine Beschwerde hin entschieden.
Von Rolf Haecky Wil – Der Baltersweiler-Weg zwischen Rotriss auf Gemeindegebiet von Wil und der deutschen Grenze wird nicht eingekiest. Trotz diesem Entscheid des Bülacher Bezirksrats hat sich die Gemeinde aber bereit erklärt, den Waldweg so weit zu pflegen, dass er begehbar bleibt und ein Durchkommen gewährleistet ist. Wer also künftig nach Regen und Schneeschmelze auf dem naturbelassenen Pfad unterwegs ist, tut gut daran, matsch- und morasttaugliche Schuhe anzuziehen. «Wenn der Förster die in den Weg hineinwachsenden Äste abschneidet, bin ich zufrieden», zeigt sich der Wilemer Felix Angst erfreut, der die Beschwerde an den Bezirksrat eingereicht hatte. Allerdings müssten noch die restlichen Grüngutabfälle verschwinden, die heute einen Teil des Weges blockierten. Angst hatte im vergangenen Frühjahr beanstandet, der Weg von Wil aus über die «Neue Welt» nach Baltersweil verkomme zur illegalen Grüngutdeponie. Reiter, Wanderer und Velofahrer würden plötzlich im Nichts stranden und auf der Suche nach einem Weiterkommen durch den Wald irren. In seiner Beschwerde forderte er, der Gemeinderat müsse den Weg instandstellen. Als illegale Deponie genutzt Der Baltersweiler-Weg verbindet Wil mit Baltersweil in Deutschland. «Er ist in den aktuellen Karten der Landestopografie Schweiz als offizieller Weg eingezeichnet», hält Angst fest. Doch rund 150 Meter vor der Grenze verwildere der Weg vollends. «Unsere nördlichen Nachbarn haben dieses Stück schlicht zur illegalen Grüngutdeponie umfunktioniert.» Wanderkarten seien in diesem Fall nicht massgebend, sagt die Wilemer Gemeindeschreiberin Katja Wickihalder. Der Kanton lege in eigener Kompetenz fest, welche Waldwege eine Gemeinde anlegen dürfe und in der Folge auch unterhalten müsse. Und der Baltersweiler-Weg fehle im kantonalen Waldwegverzeichnis. «Das Problem ist, dass der Kanton das Erstellen und den Unterhalt dieses Wegstücks erst bewilligen müsste», umreisst sie die rechtliche Lage. Der Gemeinderat habe den Kanton in dieser Sache bereits angeschrieben. «Früher mag der Waldweg ja als Wanderweg bestanden haben», räumt sie ein, daraus lasse sich aber keine Pflicht für den Kanton ableiten, diesen wieder ins Waldwegverzeichnis aufzunehmen.
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