Verwandter Gurlitts will Testament anfechten
Ekkehart Gurlitt, Grosscousin von Cornelius Gurlitt, bezweifelt, dass der Kunstsammler im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er sein Erbe regelte.
Ein Nachfahre des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt will dessen Testament anfechten. Ekkehart Gurlitt, Grosscousin von Cornelius Gurlitt, bezweifelt, ob das Testament rechtens ist, in dem dieser seinen gesamten Bilderschatz dem Berner Museum vermacht. «Sicher!» antwortete er laut der «SonntagsZeitung» auf die Frage, ob er das Testament anfechten werde.
«Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Ob Cornelius Gurlitt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er sein Erbe regelte, muss erst einmal nachgewiesen werden. Da gibt es Zweifel.» Er selber brauche die Millionen nicht. «Aber man könnte mit der Sammlung irgendwo in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein schönes Museum eröffnen. Dann hätten die Menschen die Möglichkeit, die umfassende Sammlung zu bestaunen, die mein Grosscousin während 60 Jahren versteckt hat.»
Tschäppät fordert Beteiligung des Bundes
«Die Annahme der Erbschaft Gurlitt kann man nur ins Auge fassen, wenn man bereit ist, die historischen Hintergründe ganz sauber abzuklären», sagte Berns Stadtpräsident Alexander Tschäppät der «SonntagsZeitung». Dafür müssten wohl erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Tschäppät stellt sich eine Zusammenarbeit aller an einer Aufarbeitung interessierten Kreise vor, also von Deutschland, Bayern und der Schweiz.
Im Falle einer solchen Zusammenarbeit müssten auch öffentliche Gelder eingesetzt werden, so Tschäppät, allerdings «sicher nicht von der Stadt Bern. Eher vom Kanton. Vor allem soll sich die Eidgenossenschaft an der Finanzierung dieser historischen Aufarbeitung beteiligen, zumal es im Bundesamt für Kultur eine Abteilung für Raubkunst gibt», sagt Tschäppät.
Unterdessen erklären namhafte Kunstexperten, die Annahme der Erbschaft durch die Stiftung Kunstmuseum Bern scheint höchst fraglich. Zu gross seien die Hindernisse, das Gurlitt-Erbe könne sich als trojanisches Pferd erweisen, sagt der Zürcher Kunstrechtsexperte Andrea Raschèr (53) gegenüber «SonntagsBlick». Als grösste Schwierigkeit sieht er die Erbschaftssteuer, die Deutschland vom künftigen Eigentümer fordern wird. Diese beträgt bis zu 50 Prozent des Vermögenswertes und könnte die Stiftung Kunstmuseum Bern zwischen 50 und 150 Millionen Franken kosten.
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